Neulich am Telefon

Heute hatte ich zwei Telefonate, die mich wieder mal verzweifeln lassen. Beide Male ging es um Rezepturen.
Einmal hatte ich das beliebte „Dosierungsanleitung vergessen“ das andere mal war einfach nur befremdlich.
Zunächst zu Nummer eins. Mal wieder ein Rezept ohne Dosierung, ausgestellt von einer Frauenarztpraxis

Dermatop Creme 10g
Clotrimazol 0,5g
Dermatop Basiscreme 30g

Das klingt für mich nach abgeschriebener Rezeptur, da die Summe der Inhaltsstoffe 40,5g ergibt, und das ist sehr ungewöhnlich. Wahrscheinlich hieß es in der Ursprungsvariante

Dermatop Basiscreme ad 30g.

Also „auffüllen auf“ 30g. Ich rufe also an:

„Frauenarztpraxis Dr. Stefan Frank, der Arzt dem die Frauen vertrauen, Frau MFA am Telefon, was kann ich für sie tun?“

„Hallo, Ptachen von der Vorstadtapotheke hier. Ich habe hier eine Rezeptur für Frau Meier – Schulze. Ich hätte von ihnen gerne die Dosierung erfragt.“

„Also ich habe hier Dermatop Creme 10g, Clotr… Clortr… Clotzir…“

Clotrimazol heißt das. Danke schön. Das habe ich auch hier stehen. Was mir fehlt ist die Dosierungsanleitung.“

Das verstehe ich nicht. Was meinen Sie denn?“

Na… wie oft Frau Meier – Schulze die Creme anwenden soll.“

Ach so! Das kann ich ihnen nicht sagen, das hat der Herr Dr. Frank nicht gesagt.“

Würden Sie ihn dann bitte fragen wenn es nicht zu viel Mühe macht?“

Moment…“

„Hier ist Dr. Stefan Frank, der Arzt dem die Frauen vertrauen, Guten Tag! Worum geht es denn?“

Ptachen von der Vorstadtapotheke hier, Guten Tag! Ich wollte mich bei der Rezeptur von Frau Meier – Schulze nach der Dosierungsanleitung erkundigen, die steht nämlich leider nicht auf dem Rezept.“

Und wer sagt dass sie da drauf stehen muss? Das hab ich ja noch nie drauf geschrieben! Sie sind die ERSTEN die sowas fragen!“

Das verlangt die ArzneimittelVerschreibungsVerordnung. Das ist schon länger so. Wenn die Dosierung fehlt können wir retaxiert werden.“

Aha. Naja… also – das ist eine Altrezeptur. Ich hab sie einfach vom Becherchen abgeschrieben. Frau Meier – Schulze weiß da schon Bescheid für was die ist und wie oft sie die braucht. Schreiben Sie einfach „nach Bedarf“ drauf.“

Alles klar. Danke für das Gespräch.“

Sagt mal ehrlich, das ist doch frustrierend! Muss ich da zig mal anrufen damit überhaupt mal jemand ran geht, mir den Mund fusslig reden, mich rechtfertigen warum ich das überhaupt mache und dann ist alles quasi für den Arsch die Katz. Das nächste Mal bin ich versucht bei so einer offensichtlich auch noch falsch (!) abgeschriebenen Rezeptur einfach „nach ärztlicher Anweisungen“ draufzuschreiben und mir das ganze sinnlose Gelaber zu sparen. Ist doch wahr!

Das zweite erfrischende Telefonat das eine Rezeptur betrifft hatte ich dann nachmittags aus einer unserer Allgemeinarztpraxen.

„Hallo! Hier spricht Fräulein MFA von gegenüber. Ich hab hier eine Rezeptur aus der Klinik auf dem Entlassbrief, und die haben da die Hälfte vergessen! Vielleicht können Sie mir helfen?“

Ja, schießen sie los!“

„Also da steht

Wirkstoff A 2%
Wirkstoff B 0,1%
in Unguentum leniens“

Okay, dann müssen Sie auf dem Rezept nur ergänzen wie viel von der Creme es sein soll. Was soll denn eingecremt werden?

„Der Rücken“

Wunderbar, dann nehmen Sie 100g. 20g wäre für punktuelles cremen, 50g für einen Arm oder einen Schenkel, 100g für den Rumpf und 200g wenn noch mehr gecremt werden muss.“

„Ja… aber woher weiß ich denn wieviel von den Wirkstoffen rein muss? Da steht ja keine Bezugsgröße.“

Doch, da steht Prozent, die Bezugsgröße ist dann die 100g, dann nehmen wir von Wirkstoff A 2g und von Wirkstoff B 0,1g.“

Jjjjjjaaaaaa… das ist doch jetzt aber Zufall, dass die 100g gerade passen! Wenn wir jetzt 50g nehmen würden wüssten wir wieder nicht wieviel da rein muss!“

*Kopf- Tischkante* Meinen Feierabend habe ich mir heute redlich verdient!

Über ptachen

PTA mit Leib und Seele.
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13 Antworten zu Neulich am Telefon

  1. Molly L. schreibt:

    😀 😀 😀
    Und was, wenn es 75gr gewesen wären oder gar 125gr? Wenn doch mal einer eine Einheit erfinden könnte, mit der man all die Wirkstoffmengen immer einwandfrei und in Bezug zueinander berechnen kann, *seufz*

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  2. Kapitän Offensichtlich schreibt:

    Einfach mit einer Kollegin über die Dosierung fachsimpeln und dann „nach Rücksprache“ und die Dosierung ergänzen. 😉

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  3. ednong schreibt:

    Oh man,
    da hat wohl einer nicht verstanden, dass Prozent einfachstes Bruchrechnen ist …

    Und Nr. 1 würde ich zufaxen mit falsch ausgefüllten REzepten, bis er gelernt hat, die Dinger richtig auszufüllen. Immer und immer wieder anfaxen …

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    • ptachen schreibt:

      Wenn ich nicht fast sicher wäre dass die Faxe direkt in Ablage P wandern und ich dann trotzdem anrufen muss würde ich das tun…

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      • ednong schreibt:

        Nun ja,
        erstens muß sich jemand um die Faxe kümmern und drübergucken.
        Dann ist es sein Papier.
        Und seine Tinte/sein Toner.
        Und irgendwann ist ihm das zuviel Aufwand.

        Ganz besonders, wenn man die Rezepte dann solange zurückbehält, bis es eine Antwort auf die Fragen gibt. Dem Kunden kann man ja mitteilen, dass sich der Arzt mit der Antwort noch Zeit läßt …

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  4. Boreal schreibt:

    Es gibt doch son Faxvordruck für die Plausibilitätsprüfung, oder war das ne Arbeitshilfe bei den Leitlinien dee BAK?( Für ärztliche Rückfragen.)
    Ich drehe den Spiess einfach um.
    Ich fülle das Formular aus und gebe eine pharmazeutisch sinnvolle Antwort vor.ZUSÄTZLICH schreibe ich drauf, das wenn sich die Praxis nicht per Fax oder Telefon bis X Uhr (meist so 2 Stunden bzw wenns über mittags ist, etwas länger) zurückmeldet, ich davon ausgehe, das Sie meiner Pharmazeutisch sinnvollen Lösung zustimmen und ich das dann so herstelle.
    Das klappt eigentlich ganz gut.
    LG Boreal

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  5. heutmalanonym schreibt:

    meist ergänze ich: laut RS Dosierung nach Anweisung….
    und schenke mir das Anrufen – die Zeit, die Nerven und die Lust, das mit einer Sprechstundenhilfe/einem Vorzimmerdrachen/einer approbierten Schreibkraft auszudiskutieren hab ich nicht!
    Und Praxen mit MFAs rufe ich gerne an (man beachte die Unterscheidung)
    @Boreal: Klasse Lösung – muß ich doch auch mal einführen bei uns!

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  6. Boreal schreibt:

    Passt bei Privatpatienten auf, wie man einem Artikel bei apotheke adhoc entnehmen konnte:

    http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/apothekenpraxis/nachricht-detail-apothekenpraxis/plausibilitaetspruefung-rezepturstreit-um-progesteron/

    Allerdings muss ich dazu sagen, das ich die Details immer auch mit dem Patienten bespreche und auch dazu sage, das wir von Gesetz wegen, eine nicht plausible Rezeptur nicht herstellen dürfen. Bisher haben mir alle Patienten auch immer zugestimmt.

    LG

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    • ptachen schreibt:

      Danke für den Hinweis! Bisher habe ich Änderungen der Rezeptur auch meistens nur mit dem Arzt besprochen, denn es fällt ja oft nicht auf den ersten Blick auf, dass etwas nicht stimmt.
      In diesem Beispiel hätte das aber schon gleich gemerkt werden können dass etwas faul ist!

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