Taxi Taxi

Diese Woche kam eine alte Dame am Stock zu uns in die Apotheke. Ich nahm sie zunächst nur am Rande wahr, denn ich bediente gerade einen anderen Kunden, und die Frau lief zielstrebig zu Sandra an den HV. Es gab wohl einige Verständigungsprobleme, denn die Dame hörte schlecht und hatte offenbar auch noch ihre Zähne zuhause liegen lassen. Sandra komplimentierte sie erst einmal in unsere kleine Sitzecke, denn um ihre Konstitution schien es auch nicht zum Besten zu stehen. Nach zwei, drei Schrittchen war es dann auch schon passiert: es rumste gewaltig, und ich sah plötzlich statt der gebeugten Dame nur noch zwei dünne Beinchen in beigen Schuhen zur Decke ragen. Sandra sprang geistesgegenwärtig zu Hilfe und drehte sie mit der Unterstützung meines Kunden wieder in die richtige Position. Nach kurzem Beschauen und Nachfragen ging es der Dame zum Glück gut. Sie bekam etwas zu trinken und bat uns dann, ihr ein Taxi zu rufen. Der Chef erledigte das im Hintergrund während ich vorne weiter bediente. Hmmm… das dauerte aber lange. Später erfuhr ich, dass er vier Taxigesellschaften anrufen musste um eine zu finden, die bereit war die Dame nach Hause zu fahren. Diese hatte sich nämlich auf einem Spaziergang befunden und wohl ihre Kräfte überschätzt. So völlig entkräftet schaffte sie es einfach nicht mehr aus eigener Kraft zurück, die Strecke nach Hause war aber für die Taxifahrer nicht lukrativ genug. Zum Glück fanden wir doch noch einen Fahrer, der aber natürlich noch die Anfahrt berechnen wollte damit er etwas davon hat. Als er endlich vor der Türe stand um die Dame zu holen half Sandra ihr noch beim einsteigen. Sie wollte uns unbedingt noch ein Trinkgeld für die Mühe in die Hand drücken, was meine Kollegin aber nicht annehmen wollte. Damit wäre aber immerhin die Frage des Taxifahrers beantwortet, der mehrmals besorgt gefragt hatte ob die Frau auch eine Geldbörse dabei hat, und ob da auch genug Geld drin sei um die Fahrt zu bezahlen. Man merkt eben gleich , dass er nicht in einem sozialen Beruf arbeitet. Aber immerhin ist er überhaupt gekommen, im Gegensatz zu seinen Kollegen! Man darf in unserer Gesellschaft wirklich nicht alt und krank werden…

Über ptachen

PTA mit Leib und Seele.
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

26 Antworten zu Taxi Taxi

  1. Pharmama schreibt:

    Ich dachte ich habe auf einem Taxifahrerblog gelesen, dass auch Kurzfahrten nicht einfach so abgelehnt werden dürfen. Gleich mal bei Sash nachfragen.
    (Nach so etwas wüsste ich jedenfalls, bei welchen Taxigesellschaften ich nicht mehr anrufen würde mit einem Kunden – auch nicht für eine längere Strecke).

    Gefällt 1 Person

  2. Pingback: Blogmedley Kurzstreckenfahrt » gestern-nacht-im-taxi.de

  3. Die Unsoziale schreibt:

    Ich sehe das wie Pharmama. Namen aufschreiben und nie mehr anfordern, wenn es möglich ist.
    Der letzte Fahrer dann… okay… nicht die feine Englische, aber ein wenig kann ich ihn da schon verstehen. Also… wenn er zumindest EINMAL wegen des Geldes fragt und dann auch die Omi (und nicht euch) in einem netten Tonfall. Hätte sie verneint, hätte er sie ja auch charmant ins Haus begleiten können, wo er dann ganz sicher ein großzügiges Trinkgeld erhalten hätte.
    Das mit der Anfahrt aber… Schweinerei. ò.ó

    Like

  4. primat schreibt:

    Bei der Beförderung eines FG mittels Taxi gibt es ganz klare Vorschriften, u.a. daß ein FG ohne Taxameter (falls er nicht genügend Geld bei sich hat) nicht befprdert werden darf. Dies hat versicherungstechnische Gründe, auf die ein Taxifahrer keinen Einfluss hat. Fakt ist, daß das Taxigewerbe zum ÖPV gehört, und wenn ein FG mittels Bus,Bahn oder Tram befördert werden möchte, muß er erst mal eine Fahrkarte ziehen.
    Welcher Apotheker gibt einer Kundin, die vor ihm steht mit ihrer letzten gerade zerbrochenen Insulinampulle freiwillig Insulin ? Hier wird wohl der Notarzt gerufen.
    Schämt Euch, Apothekentheater und Pharmamama, Ihr seid nur unwissende Heuchler.

    Like

    • ptachen schreibt:

      Da ist wohl der Name auch Programm Herr Primat

      Like

      • primat schreibt:

        Nanu, keine logischen Gegenargumente ? Wenn das alles ist, was Du dazu beitragen kannst, dann sag doch lieber gar nichts !

        Like

      • ptachen schreibt:

        Weißt du – ich hab mich über diesen Taxifahrer doch gar nicht wirklich geärgert, sondern mehr über diejenigen, die gar nicht erst gekommen sind, weil der Fahrweg zu kurz war. Ich habe nur gar nicht verstanden warum der Fahrer so ein Bohei wegen des Geldes gemacht hat. Warum sollte die Frau denn nichts dabei haben? Nur weil sie alt ist? Fragt er sonst auch jeden Gast drei mal ob er auch zahlen kann? Ja? Wirklich? Kann ich die Geldbörse sehen?

        Like

  5. primat schreibt:

    Grundsätzlich gelten im Taxigewerbe alle Regeln des ÖPV, z.B. auch die Vorkasse. Wenn man in einen Bus einsteigt, muß man ein Ticket kaufen oder schon haben. Im Taxigewerbe ist dies genauso, nur, daß die meisten FG dies nicht wissen.
    Die Beförderung mit einem Taxi ist einen Dienstleistung genau wie die eines Friseures oder einer Mani/Pediküre. Leider wird diese nicht genauso bezahlt. Wer bekommt schon einen Haarschnitt für 5E ?
    Fahr erst mal selbst ein halbes Jahr Taxi, dann wirst Du wissen, wovon ich spreche.
    In der Regel wird bei einer benötigten Taxifahrt erst einmal eine Funkgesellschaft (in größeren Gebieten wie Berlin usw.) angerufen. Diese vermittelt dann ein Taxi, ohne daß der Fahrer weiss, worauf er sich überhaupt einläßt (Zahlungsunfähigkeit, Inkontinenz durch Trunkenheit, Diarrhoe u.v.a). Ich habe inzwischen eine Taktik entwickelt, um dies allem zu entgehen.
    In ländlichen Gegenden (da, wo ich jetzt wohne) , gibt es keine Funkgesellschaften. Man ruft einen Taxiunternehmer direkt an, der einen seiner MA losschickt. Aber nur wenn es sich auch lohnt ! Für einen 8E-Auftrag wird er aus logistischen Gründen keinen MA dazu verdonnern, diesen Kunden zu befördern. Das wäre kontraproduktiv, ein Verlustgeschäft. Also erhält der potientielle FG als Antwort „meine Taxen sind im Moment alle ausgebucht, aber Sie können es gerne in einer halben Stunde erneut probieren“. In Wahrheit stehen alle seine Taxis vor der Haustür, bereit für den morgigen Einsatz, um Kunden für 60E, 100E, 200E in irgendwelche Kliniken zu fahren, bezahlt von der Krankenkasse. Nuir so ist ein Überleben eines.Taxiunternehmens auf dem Lande erst möglich.
    Bei einer Messe erhöhen alle Hotels ihre Preise um 100% und mehr, aber ein Taxifahrer soll einen Geschäftsmann für 8E ins nächste Hotel bringen? Ein FG, der im Hotel Adlon wohnt für 300E die Nacht, möchte für 8E ins nächste Restaurant oder aus der Bar, in der er für 200E gesoffen hat, für 8E volltrunken vom Taxifahrer in sein Hotel gebracht werden ?
    Nicht mit mir !
    Lt. PBefG müssen alkoholisierte Personen nicht befördert werden.
    Die Taxipreise sollten drastisch angehoben werden, insbesondere bei Messen. Von der Messe ins nahe Hotel ? Sicher, kostet 25E.
    So wird ein Schuh daraus.
    Das Taxigewerbe ist KEINE soziale Diensteinrichtung, derer man sich einfach mal bedienen kann für laues Geld.

    Like

    • ptachen schreibt:

      Wir sprechen hier aber nicht über einen volltrunkenen Krösus zu Messezeiten, sondern von einer alten Dame, die einfach zu schwach war um zu Fuß in ihr Pflegeheim zu kommen. Entschuldige bitte, dass ich so dreist war da an ein Taxi zu denken. Und außerdem habe ich ja nichts anderes geschrieben, als dass man merkt, dass ihr nicht in einem sozialen Beruf arbeitet. Das ist eben die Krux an meinem Beruf – ich bin den halben Tag damit beschäftigt unseren Kunden das Leben zu erleichtern, da denke ich immer, dass andere Leute ähnlich handeln wie ich. Mein Fazit bleibt daher dasselbe: wir leben in Deutschland zum großen Teil in einem Land von kalten und hartherzigen Mitbürgern. Ich kann nur hoffen, dass du nicht einmal selbst in eine Notsituation gerätst, in der die Menschen von denen du Hilfe erhofft erst einmal die Hand aufhalten und deine Taschen umdrehen ob es sich auch lohnt.

      Like

      • primat schreibt:

        Pflegedienst ?
        Definitiv ein undankbarer Job.
        Was machst Du den anderen halben Tag ?
        Wenn ich irgendwann zu alt bin, um z.B. Einkaufen zu gehen, dann gibt es Lieferdienste (habe ich schon vor zehn Jahren benutzt) , die ich anrufe und die mir meine gewünschten Lebensmittel sogar in die Wohnung bringen ohne Fahrstuhl. Das kostet ein paar wenige Euro mehr, ist aber die zeitsparendste und beste Methode.
        Die meisten älteren Menschen gehen zum Friseur oder zum Einkaufen, weil sie Langeweile haben und Konversation suchen „ist das Wetter heute aber schön“.
        Sorry, aber wenn das bei mir mal zutreffen sollte eines (hoffentlich sehr ) fernen Tages, gebe ich mir lieber die Kugel.
        Wenn sich ein Mensch in (körperlicher) Not befinden sollte, ruft man den Notarzt, das ist die sicherste Methode. Oder soll ein Taxifahrer über alle roten Ampeln fahren, weil der FG seine Insulinampulle zerbrochen hat ?
        Ich habe selbst genügend mit FG zu tun, die körperlich und auch geistig behindert sind (Sonderfahrdienst). Einer dieser FG hat sich für 16E nach Hause fahren lassen (Rollstuhl) und wurde inkontinent während ich ihm die Treppen hochhalf.
        Möchtest Du der nächste FG sein, der in mein Taxi steigt, während ich vollurinierte Hosen anhabe ?
        Du bekommst sicher ein festes Gehalt, ich nicht, sondern werde nur prozentual vom Umsatz bezahlt.
        Wenn ein Kunde mein Taxi beschmutzt, z.B. Diarrhoe, muß ich einen Reinigungsdienst beauftragen. Am Wochenende ist es ncht möglich, Verdienstausfall, da ich nicht in Berlin lebe und mein letzter Zug sicher bereits weg wäre, müßte ich ein Hotel mieten usw. usw. Aber da Du ja allen das Leben erleichtern möchtest, rufe ich Dich, damit Du Kot und Urin professionell aus meinem Taxi entfernst. Und das für Lau.
        Ergo: bevor Du über die ach so bösen Taxifahrer schimpfst, die Kurztouren ablehnen, informiere Dich besser, warum das so ist.

        Like

      • ptachen schreibt:

        Offenbar bist du ein zutiefst unzufriedener und unglücklicher Mensch. Vielleicht solltest du dir einen anderen Beruf zulegen? Ich verstehe durchaus deine ablehnende Haltung was diese Art Kurztouren betrifft. Rational verstehe ich sie. Aber mein Herz (weißt du eigentlich was damit gemeint ist?) versteht das nicht. Und will es auch nicht verstehen. Stell dir vor, ich habe auch schon unangenehme Kontakte mit den Körperflüssigkeiten fremder Menschen machen müssen. Ist ekelhaft, ja. Aber hindert es mich daran, beim nächsten Mal wieder zu helfen? Nein. Weißt du Primat, wir leben einfach beide auf verschiedenen Inseln. Das ist nicht schlimm. Ich kann dich einladen dir meine anzusehen, und du mich, mir deine zu betrachten. Deine Insel ist mir zu hart, zu kalt und zu dunkel, meine dir wahrscheinlich zu weichgespült. Ich respektiere deine Einstellung und habe in meinem Beitrag niemanden beleidigt oder beschimpft, nur festgestellt, dass Taxifahrer keinen sozialen Beruf ausüben. Darin sind wir uns ja einig. Danke, dass du so ausführlich die Gründe dafür beschrieben hast.

        Like

      • thorstenv schreibt:

        „Also erhält der potientielle FG als Antwort „meine Taxen sind im Moment alle ausgebucht, aber Sie können es gerne in einer halben Stunde erneut probieren“. In Wahrheit …“

        Er lügt, weil er offenbar weiß, dass er gegen das Gesetz verstößt.

        „Bei einer Messe erhöhen alle Hotels ihre Preise um 100% und mehr, aber ein Taxifahrer soll einen Geschäftsmann für 8E ins nächste Hotel bringen?“

        Wenn das auf der Uhr steht. Sicher. Das Taxigewerbe ist. wie viele andere, eben gesetzlich geregelt. Man könnte das natürlich auch abschaffen und Firmen wie Uber freie Hand lassen. Das ist eine politische Frage. Aber derzeit sind die Gesetze eben anders. Mir gefallen die auch nicht alle. Muss mich trotzdem daran halten.

        „Lt. PBefG müssen alkoholisierte Personen nicht befördert werden.“

        Wie schon gesagt: um eine solche geht es hier nicht.

        „Die Taxipreise sollten drastisch angehoben werden, …“

        Dann muss sich das Gewerbe eben für solche stark machen. Dazu gehört aber nicht nur zu jammern, sondern auch Taten folgen zu lassen, d.h. massenweise die Rückgabe der Lizenzen anzudrohen. Und dann das auch zu tun. Solange die Solidarität innerhalb des Gewerbes dafür nicht reicht, wird sich eben nichts ändern. Solange sich Unternehmer um die Lizenzen reißen, sieht die zuständige Stadt/Kreisverwaltung natürlich keine Veranlassung, die Preise zu erhöhen. Offenbar wollen ja alle zu diesem Preis arbeiten.

        „Wenn ich irgendwann zu alt bin, um z.B. Einkaufen zu gehen, dann gibt es Lieferdienste (habe ich schon vor zehn Jahren benutzt) , die ich anrufe und die mir meine gewünschten Lebensmittel sogar in die Wohnung bringen ohne Fahrstuhl. Das kostet ein paar wenige Euro mehr, ist aber die zeitsparendste und beste Methode.“

        Die „paar wenigen“ Euro sind für viele Kleinstrenter schon zuviel. Die gehen nicht aus Spaß, sondern weil sie sich das Bringen lassen nicht leisten können. Da wird schon an Arztbesuchen gespart, weil man nicht hinkommt. Vgl. mein Text oben.

        „Das Taxigewerbe ist KEINE soziale Diensteinrichtung …“

        Auch Krankenschwestern und Altenpfleger arbeiten nicht für Gotteslohn. Wer sich den freien Markt wünscht, sollte schon sicher sein, ihn auch aushalten zu können. Beim Taxigewerbe hätte ich da Zweifel.

        Like

      • primat schreibt:

        @thorstenv
        >
        Er lügt, weil er offenbar weiß, dass er gegen das Gesetz verstößt.

        Uber freie Hand lassen. Das ist eine politische Frage

        Solange die Solidarität innerhalb des Gewerbes dafür nicht reicht, wird sich eben nichts ändern.

        Die „paar wenigen“ Euro sind für viele Kleinstrenter schon zuviel.

        Auch Krankenschwestern und Altenpfleger arbeiten nicht für Gotteslohn.
        <
        Nein, aber für ein festes Gehalt. Das erhält der Taxifahrer nicht.
        Was passiert, wenn alle Taxifahrer ein festes Gehalt von 8,50E Mindestlohn in Berlin bekommen ?
        Kein Kunde , der an einer Rufsäule anruft, wird noch ein Taxi bekommen, eben weil kein Fahrer mehr an die Säule geht und einen relativ weite Anfahrt in Kauf nimmt. Viele TU haben heute schon ihre Rufsäulenschlüssel abgegeben (die kosten nämlich monatlich Geld). Deren Taxis stehen heute schon nur noch vor den Hotels oder anderen frequentierten Stellen wie ZOB, TXL, HBF, Bhf Spandau, OstBhf usw.
        Daher sind diese auch fast immer stark besetzt. Die Wahrscheinlichkeit, dort einen dicken Fisch an Land zu ziehen, ist größer als eine unerwartete 10E-Tour.
        Da ich ein festes Gehalt bekäme, stünde ich an einem Halteplatz, vielleicht ein oder auch zwei Stunden, würde in dieser Zeit meine partiellen Differentialgleichungen lösen, um die Energieeigenwerte der allgemeinen zeitabhängigen Schrödingergleichung für ein 4-Körperproblem explizit bestimmen zu können, bis ein FG mal eben kurz um die Ecke will. Dann stelle ich mich hinten wieder an und warte auf den nächsten – und nehme mir das 5-Körperproblem vor.
        Am Monatsende bekomme ich mein festes Gehalt.
        Ist Dir das lieber so ?

        Ich bewundere Dich nicht, pflegebedürftige Personen sind ein großes Problem. Doch wenn Dir ein Patient, den Du aus den Rollstuhl gehoben hast, über Deinen Hände uriniert und/oder diarrhöisch ist, gehst Du anschliessend duschen. Ein Taxifahrer kann das nicht. Auch beim Mindestlohn nicht.

        Like

  6. primat schreibt:

    definitiv nicht.
    Diese Erwiderung zeigt, daß Du in keinster Weise eine Ahnung davon hast, einen Menschen richtig einzuschätzen.
    Das ist nicht schlimm, schlimm wäre nur, keine Bereitschaft zu zeigen, dazulernen zu wollen.

    auch hier irrst Du gewaltig.
    Die Personenbeförderung mit einem Taxi ist kein Beruf, auch keine Profession, sondern lediglich ein Job.
    Ich habe viele Berufe, viele Qualifikationen, denen ich nachkommen könnte und bei einigen würde ich definitv mehr – wesentlich mehr – Geld verdienen.
    Warum mache ich dies aber nicht, wirst Du Dich jetzt fragen.
    Ganz einfach, Geld bedeutet mir nichts, die Zeit ist eines von vier Elementären. Sie ist das Kostbarste , was ein Mensch besitzt, denn er bekommt sie nicht zurück. Von den anderen drei möchte ich gar nicht erst anfangen, sonst wird dieser Thread zu einem philosophischen, esoteren Beitrag.
    Mein Job ist es, Personen von A nach B zu befördern, so wie ein Busfahrer. Hat die Person kein Geld, ist inkontinent oder hat eine sonstige ansteckende Krankheit, darf/muss deren Beförderung zum Schutze aller nachfolgenden zu befördernden FG abgelehnt werden. Wenn Du das nicht einsiehst, sorry, aber dann bist Du nur halb so klug, wie ich Dich momentan sehe.
    <
    auf verschiedenen Inseln
    Genozid.

    Like

  7. primat schreibt:

    die Seite scheint einige Probleme bei der Darstellung zu haben, daher versuche ich meinen letzten Beitrag zu korrigieren /ergänzen:

    definitiv, aber was wäre , wenn alle Menschen auf der gleichen Insel leben täten
    -> Genozid.

    Like

  8. ptachen schreibt:

    Es lebe der Unterschied! Und da haben wir ihn auch schon – der Faktor „Zeit“ ist für mich persönlich in den meisten Fällen eher unwichtig. Mir ist wichtig „in mir selbst zu ruhen“ und einen „inneren Frieden“ zu spüren. Das habe ich besonders dann, wenn ich mir selbst oder einem anderen Menschen etwas Gutes getan habe.

    Like

  9. primat schreibt:

    und genau da besteht bei uns beiden ein grosser Unterschied.
    Mein innerer Frieden besteht eben nicht darin, “ mir selbst“ etwas Gutes getan zu haben. Das wäre egoistisch.
    Hier nähern wir uns dem zweiten Elementären, dem Leben.
    Die Zeit ist das Kostbarste, was ein Mensch besitzt. Doch noch kostbarer – nicht für uns selbst – ist das Elemtär Leben. Denn wenn ein irdisches Leben erlischt, ist es für immer für uns hier auf Erden verloren.
    Wenn wir also unsere ach so kostbare Zeit opfern, um irdisches Leben zu erhalten, dann ist die von uns jedem geopferte Zeit nicht umsonst geopfert worden. Auch wenn uns dies nicht immer gelingt, und dieses Leben trotzdem erlischt, dann ist das sehr schmerzlich, aber wir haben alles uns Menschenmögliche getan, um dies zu verhindern.
    Egal, ob es einen Gott gibt oder nicht, es sollte stehts unser Bestreben sein, denen zu helfen, die der Hilfe bedürftig sind – und dies bezieht sich nicht nur auf den Homo Sapiens.
    Unser Leben ist eine Prüfung, eine Prüfung der Moral und der Ethik, und nur , wer sich würdig erweist, wird sich der großen Aufgabe, die ihn im Leben nach dem Tode erwartet, widmen dürfen.

    Like

  10. primat schreibt:

    Mein Antworttext kam nur verstümmelt an, vielleicht vermeide ich mal Sonderzeichen. Eine Textvorschaufunktion wäre gut.

    @thorstenv

    „Er lügt, weil er offenbar weiß, dass er gegen das Gesetz verstößt.“

    ja, er lügt und nein, er verstößt nicht gegen das Gesetz.
    Ein Taxifahrer ist nur verpflichtet, einen FG innerhalb des Pflichtfahrgebietes zu befördern, wenn dieser gerade bei ihm einsteigen will und er seinen Fackel eingeschaltet hatte, also in Bereitschaft war. Isr die Fackel aus, kann er den FG ablehnen. Ausserdem gibt es genügend andere Bedingungen, die einen FG von der Beförderung ausschliessen.
    Ein Taxiunternehmer ist nicht verpflichtet, einem potientiellen Kunden ein Taxi zu schicken, aber es klingt manchmal dumm sagen, Herr Kunde, Sie stehen bei mir auf der Roten Liste für unerwünschte VIPs. Oder er sagt gesetzeskonform, meine Taxis sind nicht in Bereitschaft. Wer will das Gegenteil beweisen ?

    „Uber freie Hand lassen. Das ist eine politische Frage “

    Nein, ist es nicht. Firmen wie UBER bieten keinen Versicherungsschutz für die FG. Sie dürften zwar einen Mietwagenservice anbieten, aber eben KEINE Personenbeförderung im Sinne eines Taxis.

    „Solange die Solidarität innerhalb des Gewerbes dafür nicht reicht, wird sich eben nichts ändern.“

    Völlig korrekt.

    „Die „paar wenigen“ Euro sind für viele Kleinstrenter schon zuviel.“

    Wenn dem so ist, wie können sie dann für “die paar wenigen Euro” Taxi fahren ?
    Wenn eine Taxifahrt 6E kostet (4E Einschalttarif, 2E für eine Fahrt von 1 Km), Rücktour ebenfalls 6E. Zusammen 12E.
    Dafür kann man locker den Lieferservice kommen lassen. Die Lebensmittel, die ich mir liefern lasse, kosten auch nicht unbedingt mehr (im Vgl. zum Supermarkt direkt) als die 12E zusammen.
    Das Problem liegt, wie ich schon darstellte, eher darin, daß sich ältere Menschen einsam fühlen. Dies gilt auch für viele Arztbesuche.

    Laut statistischem Bundesamt frequentieren Frauen ab 80J deutlich mehr einen Arzt als Männer. Männer dagegen sind zwischen 50J und 69J etwas mehr beim Arzt anzutreffen, was mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit daran liegt, daß sie zu Beginn ihrer Rente in ein tiefes Loch der Langeweile fallen. Die Todesrate ist zu dieser Zeit auch besonders hoch.

    http://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Krankenhaeuser/Krankenhaeuser.html

    Auch Krankenschwestern und Altenpfleger arbeiten nicht für Gotteslohn.

    Nein, aber für ein festes Gehalt. Das erhält der Taxifahrer nicht.
    Was passiert, wenn alle Taxifahrer ein festes Gehalt von 8,50E Mindestlohn in Berlin bekommen ?
    Kein Kunde , der an einer Rufsäule anruft, wird noch ein Taxi bekommen, eben weil kein Fahrer mehr an die Säule geht und einen relativ weite Anfahrt in Kauf nimmt. Viele TU haben heute schon ihre Rufsäulenschlüssel abgegeben (die kosten nämlich monatlich Geld). Deren Taxis stehen nur noch vor den Hotels oder anderen frequentierten Stellen wie ZOB, TXL, HBF, Bhf Spandau, OstBhf
    usw. Daher sind diese auch fast immer stark besetzt. Die Wahrscheinlichkeit, dort einen dicken Fisch an Land zu ziehen, ist größer als eine unerwartete 10E-Tour.
    Da ich ein festes Gehalt bekäme, stünde ich an einem Halteplatz, vielleicht ein oder auch zwei Stunden, würde in dieser Zeit meine partiellen Differentialgleichungen lösen, um die Energieeigenwerte der allgemeinen zeitabhängigen Schrödingergleichung für ein 4-Körperproblem explizit bestimmen zu können, bis ein FG mal eben kurz um die Ecke will. Dann stelle ich mich hinten wieder an und warte auf den nächsten- und nehme mir das 5-Körperproblem vor.
    Am Monatsende bekomme ich mein festes Gehalt.
    Ist Dir das lieber so ?

    Ich bewundere Dich nicht, pflegebedürftige Personen sind ein großes Problem. Doch wenn Dir ein Patient, den Du aus den Rollstuhl gehoben hast, über Deinen Hände uriniert und/oder diarrhöisch ist, gehst Du anschliessend duschen. Ein Taxifahrer kann das nicht. Auch beim Mindestlohn nicht.

    Like

    • thorstenv schreibt:

      „Ein Taxifahrer ist nur verpflichtet, einen FG innerhalb des Pflichtfahrgebietes zu befördern, wenn dieser gerade bei ihm einsteigen will und er seinen Fackel eingeschaltet hatte, …“

      Er ist verpflichtet, wenn er der Allgemeinheit ein Beförderungsangebot macht. Das tut er schon dadurch, dass das Taxi einfach dasteht oder durch den Eintrag im Telefonbuch. Die Fackel dient rechtlich betrachtet nur dazu, zu signalisieren, dass ausnahmsweise kein Angebot beabsichtigt ist, wenn sie aus ist. Das ist notwendig, weil es Situationen gibt, wo ein Taxi in der Öffentlichkeit bewegt werden muss, ohne dass ein Beförderungsangebot darstellt, wie Tanken, Fahrten zur Reparatur etc..

      „Ein Taxiunternehmer ist nicht verpflichtet, einem potientiellen Kunden ein Taxi zu schicken, …“

      Wenn der Kunde anruft und sagt „Schicken Sie mir ein Taxi.“ nimmt er damit das Angebot an, der Vertrag kommt zustande und der Unternehmer ist verpflichtet das Taxi zu schicken. Da rauszukommen, ist der Grund für die Lüge.

      „Oder er sagt gesetzeskonform, meine Taxis sind nicht in Bereitschaft.“

      Das ist nicht gesetzeskonform, wenn tatsächlich ein Taxi bereit steht, denn dann war das Angebot tatsächlich wirksam und die Beförderungspflicht tritt ein. Wo das Taxi steht, ob im Hof des Unternehmers oder auf der Straße ist unwichtig, nur dass es (das schließt hier den Fahrer ein) fahrbereit ist.

      „Wer will das Gegenteil beweisen ?“

      Diesen Ausflug in die Pragmatik merken wir uns für später. Zunächst sag ich nur: meinen Behauptung war nur, dass der Unternehmer gesetzwidrig handelt, nicht dass das leicht zu zu beweisen ist. Insofern ist mein Job hier getan und ich kann jetzt in die untergehende Sonne reiten.
      Aber vorher noch: Ein Fragezeichen ist ebenso ein Satzzeichen wie ein Punkt, dementsprechend braucht man davor kein Leerzeichen. https://de.wiktionary.org/wiki/plenken

      „Nein, ist es nicht.“

      Doch.

      „Sie dürften zwar einen Mietwagenservice anbieten, aber eben KEINE Personenbeförderung im Sinne eines Taxis.“

      Das kann der Gesetzgeber jederzeit ändern. Also eben eine politische Frage.

      „Völlig korrekt.“

      Schön, dass wir uns am wichtigsten Punkt einig sind.

      „Wenn dem so ist, wie können sie dann für “die paar wenigen Euro” Taxi fahren ?“

      Z.B. indem sie woanders sparen, wo eigentlich nichts mehr zu sparen ist. Man kann auch vom alten Brot leben und auch ungekochte Nudeln machen satt. Wenn man nicht mehr menschenwürdig leben kann, stirbt man nicht gleich, sondern lebt normalerweise noch einige Zeit unter unwürdigen Bedingungen.

      „Das Problem liegt, wie ich schon darstellte, eher darin, daß sich ältere Menschen einsam fühlen.“

      Die Meinung, dass das der wesentliche Grund für Arztbesuche ist, hör ich öfters, ich hätte aber lieber Belege, dass das so ist.

      „Laut statistischem Bundesamt frequentieren Frauen ab 80J deutlich mehr einen Arzt als Männer. Männer dagegen sind zwischen 50J und 69J etwas mehr beim Arzt anzutreffen, was mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit daran liegt, daß sie zu Beginn ihrer Rente in ein tiefes Loch der Langeweile fallen.“

      So funktioniert Wissenschaft nicht, dass man sich die Daten nimmt und dann eine Erklärung dazu bastelt, die die eigenen Annahmen stützt.

      Was nachvollziehbar ist, ist, der Werdegang der Gesetze. Zunächst hat der Gesetzgeber, mit der Begründung, dass zu unbeschwert Fahrten verschrieben werden, eine Härteregelung eingeführt, dass nur mehr medizinisch notwendige Taxifahrten und nur mehr dann, wenn sie den Patienten finanziell überfordern bezahlt werden. Was hat das bewirkt? Ich weiß es nicht. Mir ist nichts dazu bekannt. Jedenfalls hat er das wenig später nochmal geändert und ohne das nachvollziehbar zu begründen, die Entscheidung, wann bezahlt wird dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen. Der GBA hat dann die sog. Krankentransportrichtlinie erlassen, auch ohne diese irgendwie näher zu begründen. Die Gründe für diese Richtlinie erfahren wir auch nicht und damit das so bleibt hat der Gesetzgeber in § 91 SGB V extra eine Geheimhaltungsregelung speziell für den GBA eingeführt http://www.forum-gesundheitspolitik.de/artikel/artikel.pl?artikel=2342 Kurz: man hat einfach beschlossen sich nicht mehr darum zu kümmern, wie Arme zum Arzt kommen und gleichzeitig ein intransparentes System geschaffen, so dass die Verantwortung für diese Entscheidung nicht mehr zuordenbar ist.

      „Was passiert, wenn alle Taxifahrer ein festes Gehalt von 8,50E Mindestlohn in Berlin bekommen ?“

      Wir sind hier schon noch auf Planet Erde im Deutschland der Jetztzeit? Der Mindestlohn gilt bereits im Taxigewerbe, insoweit brauchen wir uns da nicht mit „was wäre wenn“ aufzuhalten. Die Frage könnte etwa lauten: wie wird er umgangen und was kann man dagegen tun?

      „Doch wenn Dir ein Patient, den Du aus den Rollstuhl gehoben hast, über Deinen Hände uriniert und/oder diarrhöisch ist, gehst Du anschliessend duschen. Ein Taxifahrer kann das nicht.“

      Aber sicher doch kann er. Wird ihm bezahlt. Alles schon eingepreist. 1) Musst Du wenn bereits erkennbar ist, dass es dazu kommt, nicht befördern. 2) Ist zunächstmal der Verursacher ersatzpflichtig. Das ist nicht notwendig der Menschen, sondern das kann z.B. auch die Einrichtung sein, in der er lebt. Du musst die Kosten für das Heimfahren, duschen, Kleidung wechseln und reinigen, Auto reinigen etc. natürlich erstmal geltend machen. So geht es jedem Geschädigten.

      Wenn Du mir jetzt damit kommen willst, dass das aufwändig ist, kann ich dazu nur sagen, dass es da anderen Gewerben nicht anders geht. Die Apotheke hat ihre Schäden durch Ladendiebstahl, der Handwerker muss seinen Rechnungen hinterherlaufen etc.. Natürlich kann man schon pragmatisch darauf verzichten sein Recht geltend zu machen, aber dann muss das eben im Gesamtbetrieb eingepreist werden. Und jetzt bin ich mal gemein und verweise auf oben, zum Thema Pragmatismus: wenn es ok ist, dass der Taxiunternehmer sich rechtswidrig aber pragmatisch durchlügt, warum sollte dann jemand sich Gedanken machen, wenn er dir einen problematischen Fahrgast auf’s Auge drückt, einfach weil er es kann und pragmatischerweise keine ernsthaften Folgen zu befürchten hat?

      Like

      • primat schreibt:

        “Beförderungsangebot macht. Das tut er schon dadurch, dass das Taxi einfach dasteht oder durch den Eintrag im Telefonbuch. “

        Das ist völliger Blödsinn. Wenn ein Taxi mit ausgeschalteter Fackel am Strassenrand oder an einem Taxihalteplatz steht, dann zeigt er an, daß er gerade keine Bereitschaft hat. Am Strassenrand macht er gerade Pause, am Halteplatz hat er gerade einen Rufsäulen/Funkauftrag erhalten und sucht momentan die Abholadresse heraus.
        KeinTaxi muß rund um die Uhr in Bereitschaft stehen, ein Eintrag im Telefonbuch ist erst recht kein Argument, daß der FG Anspruch auf eine Abholung hat, wenn er dort anruft.
        Nur ein Taxi in Bereitschaft (erkennbar durch das erleuchtete Dachschild) kann zu einer Beförderung herangezogen werden und auch nur, wenn der FG den allgemeinen Beförderungsbedingungen des ÖPV entspricht (die gleichen wie bei Bus und Bahn), also keine Drogen (u.a. Alkohol, Nikotin ? (auch eine Droge !)), auf Verlangen des Taxifahrers muss der FG Vorkasse leisten, d.h. erst bezahlen, dann befördert werden und viele andere Dinge. Nachzulesen im PBefG, der TTO und der TO.
        Erst mal richtig informieren, bevor Du Unsinn schwatzst.

        “Kunde anruft und sagt „Schicken Sie mir ein Taxi.“ nimmt er damit das Angebot an, der Vertrag kommt zustande und der Unternehmer ist verpflichtet das Taxi zu schicken „

        Nein, falsch. Nur weil ein potentieller Kunde bei einem TU anruft und sagt „schicken Sie mir ein Taxi“, heisst das noch lange nicht, dass der TU auch ein Taxi zur Verfügung hat. Erst wenn der TU zustimmt und ja sagt, muss er ein Taxi schicken. Dieses Taxi kann jedoch eine Panne haben. Wenn also der FG erneut anruft (weil der TU ihn nicht erreichen konnte, Rufnummernunterdrückung) und fragt, wo bleibt mein Taxi, kann es passieren, dass das Taxi doch nicht kommt (höhere Gewalt).
        Sollte es während einer Beförderung zu einer Taxipanne kommen (defekter Reifen, Motorschaden), so haftet die BG für entstandene FG-Schäden (verpassten Urlaub).
        Du kannst das ja mal bei UBER probieren.

        „Wo das Taxi steht, ob im Hof des Unternehmers oder auf der Straße ist unwichtig „

        Ebenso falsch. Nach der TO müssen dienstbereite Taxis in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr am Halteplatz stehen (und können natürlich auf der Strasse fahren), aber an keinen anderen Orten (z.B. Büro). Da muss die Fackel ausgeschaltet sein. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh dürfen sich Taxis auch an anderen Orten, z.B. Kneipen, mit beleuchtetem Dachschild aufhalten (siehe TO).

        „Ein Fragezeichen ist ebenso ein Satzzeichen wie ein Punkt, dementsprechend braucht man davor kein Leerzeichen. https://de.wiktionary.org/wiki/plenken

        Vielen Dank für den Hinweis. Aber erstens sieht es besser aus und desweiteren
        „der Vertrag kommt zustande und der Unternehmer ist verpflichtet das Taxi zu schicken. „

        Ohne Worte, hier fehlen Kommata, such sie selbst.

        Willst Du wirklich auf dieses Niveau sinken, wo es doch um wesentlich interessante Dinge geht? (ohne Leerzeichen)

        „kann der Gesetzgeber jederzeit ändern „

        Korrekt, aber er HAT es bisher nicht geändert.
        Wenn der Gesetzgeber veranlasst, dass jeder Bürger an einem Tag im Jahr plündern, stehlen und morden darf, ohne dafür belangt zu werden, so soll es sein („The Purge“).

        Fakten sind die Grundlage, auf die Wissenschaft beruht, daraus ergeben sich dann Theorien, die mathematisch belegt werden und anschließend praktisch bewiesen werden. Sollte die Praxis ein anderes Ergebnis zeigen, wird die Theorie verworfen und eine neue gebildet (ad infinitum).

        „Der Mindestlohn gilt bereits im Taxigewerbe, insoweit brauchen wir uns da nicht mit „was wäre wenn“ aufzuhalten. „

        Falsch. Er gilt nur, wenn sich Fahrer und Unternehmer darauf einigen. Ansonsten wird eine prozentuale Umsatzbeteiligung vereinbart, die auch in Abhängigkeit der zurückgelegten Leerkilometer stehen kann. Ein KM-Schnitt von nur 1E kann zur Abmahnung führen oder zu einer Verrringerung der Umsatzbeteiligung. Ergo, der Fahrer sieht zu, daß er möglichst geringe Leerfahrten, z.B. verursacht durch weite Anfahrten mit nur kurzen Personentransportwegen, hat.
        In Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg usw. gilt zu 98% die Umsatzbeteiligung.

        „Wird ihm bezahlt. Alles schon eingepreist. „

        Ebenso Unsinn.
        Wenn mein Taxi durch Inkontinenz o.Ä. beschmutzt wird, kann ich die Polizei holen und Strafanzeige wegen Sachbeschädigung stellen. Ich kann mich auch vor Ort mit dem Verursacher verständigen (so wie bei einem KFZ-Unfall, bei dem keine Person verletzt wurde).
        Sollte der Verursacher jedoch H4-Empfänger oder unzurechnungsfähig sein, ist es nahezu unwahrscheinlich, von ihm jemals Schadensersatz zu bekommen.
        Da ich nicht in Berlin lebe, sondern ca.150 Km entfernt, kann ich nicht mal kurz duschen gehen. Ab 22 Uhr 30 fährt sowieso kein Zug mehr, der mich nach Hause bringt. Der nächste erst wieder um 6:30 Uhr. Da ist nichts mit mal eben kurz duschen gehen. Hotels wie das Adlon lassen einen Taxifahrer nicht mal ihr WC benutzen.

        Ich rate Dir, bleib lieber beim Verkauf Deiner Medikamente und Salben wie Ammoniumbituminosulfonat alias Ichtholan oder Zugsalbe. Ich gratuliere für ein hochkompliziertes Studium , bei dem man anschließend einfach nur Verkäufer ist. Das war ich auch mal, während meines Chemiestudiums als Lottoannahmestellenleiter. Ob ich nun MgO gegen eine Refluxösophagitis gebe oder einem Kunden VEW erkläre und verkaufe, ist doch wohl egal.
        Und nicht wundern, ich bin selbst Chemiker und Apotheker, aber ich hatte keine Lust, mich 40h die Woche in einer stinkigen Apo aufzuhalten.
        Mit dem Taxi mache ich Pause, wann ich will, wo ich will und wie oft ich will. Ich fahre in Urlaub wann ich will, wie oft ich will und wie lange ich will. Und wenn der Urlaub mir gefällt, bleibe ich eben noch. Kurze Email an den Chef reicht.
        Im Januar und Februar bei Eis und Schnee bin ich sowieso auf den Kap Verden oder Ägypten.
        Bleibe also lieber in Deinem Metier und verkaufe Deinen Kunden bei einem Harnwegskatarrh Antibiotika, gegen die sie bald resistent werden und 10 Jahre später an der Dialyse hängen (damit ich sie transportieren darf). Ich rate meinen FG eher zu Naturstoffen wie Kapuzinerkresse und Meerrettich, frisch vom Balkon oder Garten.

        Like

      • thorstenv schreibt:

        „Wenn ein Taxi mit ausgeschalteter Fackel … zeigt er an, daß er gerade keine Bereitschaft hat.“

        Darüber sind wir uns doch einig.

        „Nur weil ein potentieller Kunde bei einem TU anruft und sagt „schicken Sie mir ein Taxi“, heisst das noch lange nicht, dass der TU auch ein Taxi zur Verfügung hat.“

        Darüber sind wir uns auch einig. Hier geht es aber um den Fall, dass ein Taxi zur Verfügung steht. Wenn der Unternehmer das wahrheitswidrig abstreitet um aus der Beförderungspflicht rauszukommen, handelt er rechtswidrig.

        „Willst Du wirklich auf dieses Niveau sinken, wo es doch um wesentlich interessante Dinge geht?“

        Ich sehe da kein Problem. Man kann über mehr als ein Ding diskutieren.

        „Wenn der Gesetzgeber veranlasst, dass jeder Bürger an einem Tag im Jahr plündern, stehlen und morden darf, ohne dafür belangt zu werden, so soll es sein („The Purge“).“

        Da dürfte das Bundesverfassungsgericht anderer Ansicht sein. https://www.dailymotion.com/video/x4g0qju

        „Fakten sind die Grundlage, …“

        Und was wären die Fakten, die zeigen, dass Alte massenweise nicht weil sie krank sind, sondern zur Unterhaltung zum Arzt fahren? Aus einem bloßen Unterschied zwischen Männern und Fauen bei der Arztbesuchshäufigkeit kann ich das nicht ableiten.

        „Er gilt nur, wenn sich Fahrer und Unternehmer darauf einigen.“

        Er gilt, wo es einen Arbeitsvertrag gibt. Dass es Tricks gibt, wie Scheinselbständigkeit, Scheinsubunternehmerschaft etc. streite ich nicht ab. Häufig kollidiert das mit anderen Gesetzen, aber um das zu beurteilen braucht man die genauen Unterlagen. Es ist leider so, dass Arbeitnehmer ihre eigene Ausbeutung noch unterstützen und zu wenig kontrolliert wird.

        „In Ballungsgebieten wie Berlin, Hamburg usw. gilt zu 98% die Umsatzbeteiligung.“

        Ein Umsatzbeteiligung zu vereinbaren ist zwar zulässig, hebelt aber den gesetzlichen Mindestlohn nicht aus. Der bleibt damit die Unterkante. Deswegen heißt das Mindestlohn. Auch darf der Taxifahrer, wie jeder andere AN, natürlich für Schäden, die er verursacht herangezogen werden, aber es ist nicht zulässig, die bloße Tatsache, dass er keine Kundschaft bekommt, als solchen Schaden vom Lohn abzuziehen und damit den Mindestlohn zu unterlaufen, denn der AN ist weisungsgebunden, d.h. der AG kann sich nicht darauf berufen, der AN hätte sich absichtlich zum Ausruhen an eine Stelle gestellt, wo er keine Kundschaft bekommt, denn der AG hätte ihn ja jederzeit anweisen können, woanders hinzufahren. Erst wenn der AN sich weigert einer solchen Weisung nachzukommen und dadurch ein Schaden entsteht, schützt ihn auch der Mindestlohn nicht mehr.

        „Sollte der Verursacher jedoch H4-Empfänger …“

        Das ist das Problem, dass im Grundsatz jeder Gewerbebetrieb hat. Bekanntes Beispiel: Zechprellerei. Gegebenenfalls kann man Anzeige wegen Eingehungsbetrug erheben, aber davon sieht man das Geld auch nicht wieder. Das muss eben letztlich der Geschäftsbetrieb auffangen, dass nicht jeder Auftrag Gewinn einfährt. Das ist nirgends anders.

        „Bleibe also lieber in Deinem Metier und verkaufe Deinen Kunden bei einem Harnwegskatarrh Antibiotika, …“

        Das ist jetzt wieder ein anders Thema, aber ich möchte doch kurz darauf hinweisen, dass Antibiotika einer Verordnung bedürfen. Hat der Kunde eine solche, hat er ein Anrecht, das Medikament zu erhalten (aut idem etc. lass ich mal weg, da das zur Frage hier nix beiträgt). Der Apotheker kann hier genau gar nix machen und ist also auch nicht schuld an der Entstehung vom Resistenzen.

        Like

  11. primat schreibt:

    „Hier geht es aber um den Fall, dass ein Taxi zur Verfügung steht. Wenn der Unternehmer das wahrheitswidrig abstreitet um aus der Beförderungspflicht rauszukommen, handelt er rechtswidrig.“

    Da können wir lange diskutieren. Der Unternehmer weiss i.d.R. gar nicht, ob eines seiner 10 Taxis gerade frei ist. Wie stellst Du Dir das vor ? Soll er alle 10 Fahrer privat anrufen und fragen, bist du gerade frei ?“ (mit Leerzeichen).
    So funktioniert das System nicht. Er wird auch keinen seiner Fahrer, die vielleicht zu Hause sind und deren Taxi vor dem Hause des Chefs steht, dazu verdonnern , einen Kunden mal kurz abzuholen und um die Ecke zu fahren. Der AG zeigt seinem Chef den Vogel und wird sich über kurz oder lang dann einen neuen Chef suchen.
    Das Taxigewerbe funktioniert völlig anders als ein herkömmliches AG/AN-Verhältnis. Meist hört der AN auf und sucht sich eine neue Firma, die mehr Prozente bietet, einen kürzeren Weg zum Taxi hat, ein besseres Auto mit besseren Verdienstmöglichkeiten (Grossraum oder Bustaxi, KiSi der Klasse 0 und 1 neben 2 und 3, u.a.).
    Der AG ist froh, wenn er seine Fahrer bei Laune halten kann.
    Ich habe in 15 Jahren schon 10 mal den AG gewechselt. Das mach mal in anderen Berufen. Die Personenbeförderung ist übrigens kein Beruf und erst Recht keine Berufung, sondern ein Job, den man nutzen kann,um sich auf Staatexamina vorbereiten zu können.
    Manche Fahrer kommen für zwei Monate aus Spanien oder Portugal, fahren einen GR oder Kombi, leben aus ihrem Koffer, schlafen im Auto und verdienen ausreichend Geld in dieser Zeit, um damit für 10 Monate im sonnigen Ausland leben zu können.
    Der Verdienst über Prozente ist übrigens in Großstädten deutlich höher als der Mindestlohn. Ich mache von Fr. abend bis Mo. früh ca. 600-1000 E Umsatz und bekomme 40% davon. Macht 240-400E Verdienst, bisher immer netto, denn über das Jahr verteilt mit den entsprechenden pauschalen Freibeträgen ist bisher noch nie Steuer angefallen. Dazu kommen ca. 10% Trinkgeld, macht zusammen 300-500E Nettoverdienst. Hinzu kommen Sondereinnahmen wie Starthilfen 20E, Einkaufsfahrten mind. 15E, Materialfahrten, Umlandabholungen und Umlandfahrten für pauschal 20-25E.
    Der AG weiss das, der Fiskus auch. Insgesamt gesehen ist der Betrag durch diese etwaige „Steuerhinterziehung“ so gering, daß es ihn nicht interessiert.
    Das Fiskaltaxameter ändert auch nichts daran, denn diese Sondereinnahmen dürfen , ja müssen teilweise ohne Taxameter durchgeführt werden.
    An 2 der 4 Wochenenden im April habe ich über 900E netto verdient, manchmal sogar noch mehr.
    Aber die verdiene ich nicht dadurch, daß ich 15 Minuten brauche, um eine Frau mit ihrem leeren Rentnerporsche von zu Hause abzuholen und danach in den 600m entfernten Einkaufsladen zu fahren, wobei sie mich noch auffordert, sie in 2 Stunden wieder dort abzuholen. Sorry, aber so funktioniert das Taxigewerbe nicht – an keinen Orten in Deutschland.
    Dienstleistungen sind teuer, erst recht im Pflegedienst. Aber nur der AG macht den grossen Reibach. Der stationäre Aufenthalt, egal ob Kurzzeit- oder Langzeitpflege ist sehr teuer – für den Patienten und deren Angehörige.
    Der Pfleger selbst , der eigentlich die meiste Arbeit hat, bekommt nur einen geringen Anteil davon.
    Wenn mein Taxi in einen Unfall verwickelt wird, bei dem ich keine Schuld trage und nicht mehr einsatztauglich ist, kümmert sich kein Schwein-echef um mich. Manchmal mußte ich sogar meinen eigenen ADAC rufen, um das Taxi in eine Werkstatt abschleppen zu lassen. Da ich Wochenendfahrer bin, steht meist kein freies Ersatztaxi zur Verfügung, der letzte Zug war auch schon weg, also habe ich 6 Stunden auf dem Hauptbahnhof verbracht.
    Der Sachverständige gibt dann 5000E Schaden an, die gegnerische Versicherung zahlt, aber repariert wird beim Polen für 1500E. Den Rest steckt sich AG ein. Verdienstausfall für mich ? Das gab es noch nie.
    So gleicht sich alles aus.

    „Auch darf der Taxifahrer, wie jeder andere AN, natürlich für Schäden, die er verursacht, herangezogen werden „

    Davon spricht hier keiner und passiert auch nicht. Allenfalls zeigt der AG dem AN die rote Karte. Das ist mir mal passiert, weil ich ein wenig Pech hatte. Das wiederum war mein Glück, denn der alte AG hatte nur eine Mercedes-Limousine, der neue dagegen VW Touran mit Platz für 6 Fahrgäste. Das gibt beim Transport von mehr als 4 FG immer 5E Zuschlag (die keiner kontrollieren kann).
    Das Taxigewerbe ist und bleibt weiterhin das größte Gewerbe, in dem man Schmu machen kann, zumindest solange, wie es Bargeld gibt.

    „der AG hätte ihn ja jederzeit anweisen können, woanders hinzufahren. „

    Nein, darf er gesetzlich nicht. Lt. TO muss jedes „leere“ (= dienstbereite) Taxi immer sofort den nächsten Taxihalteplatz anfahren, sofern dieser noch freie Plätze hat. Das geschieht, um den Strassenverkehr möglichst gering zu halten. Selbstverständlich kümmert sich kein Fahrer um diese Regel. Viele kennen noch nicht mal die TO genau.

    „Das ist das Problem, dass im Grundsatz jeder Gewerbebetrieb hat. „

    Stimmt genau, aber der Taxifahrer ist berechtigt, Vorkasse in Höhe des zu erwartenden Beförderungsentgeldes zu nehmen (PBefG), wie auch bei Bus und Bahn. Erst Ticket kaufen, dann befördert werden. Ist der FG damit nicht einverstanden, kann er von einer Beförderung ausgeschlossen werden. Ebenso bei Aufforderung zu einem Verstoss gegen die StVO u.v.a.
    Der Taxifahrer hat also durchaus Einfluss darauf, worauf er sich einläßt.

    Ich habe inzwischen eine rote Liste für nicht beförderungswürdige VIPs. Sollte eine dieser Personen mich über meine Funkzentrale anfordern, lehne ich diesen Auftrag sofort ab. Die Ablehnung eines Funkauftrages ist laut Funkordnung zulässig und hat keinerlei Konsequenzen (WBT).

    Am Besten sind Materialfahrten, z.B. Bluttransporte von Krankenhaus A nach B, meist bargeldlos mit einem Coupon. Ob man auf den Coupon nun 20E oder 45E schreibt, bleibt dem Fahrer überlassen. Ich hatte vor einiger Zeit eine Materialfahrt, bei der es um den Transport einer DVD zur Postproduktion ging, Transportweg 700m. Mit Uhr, bei 3.90E Einschalttarif, ca. 4.50E. Ich habe pauschal 25E auf den Coupon geschrieben, wurde anstandslos akzeptiert.
    Manche Taxifahrer sind einfach nur dumm, weil sie die Rechtsgrundlage nicht kennen.

    „Der Apotheker kann hier genau gar nix machen und ist also auch nicht schuld an der Entstehung vom Resistenzen. „

    Er kann ihm aber sagen, daß X zu CNI führt und er (der Patient) vielleicht erst mal Rücksprache mit dem behandelnden Arzt hält.
    Leider kennen manche Apos nicht mal selbst den Beipackzettel (eigene Erfahrung).
    Oder im Krkhs verwechselt eine Schwester die Essen zweier Bettnachbarn mit dem Ergebnis, daß Patient A eine Tablette bekommt, die für B bestimmt war. „Hoppla, kann ja mal vorkommen“.
    (ebenfalls eigene Erfahrung).
    Wenn ich mich verfahre, ziehe ich den Betrag vom Taxameter ab, kein Problem. Der FG hat keine wirklich ernsthaften Konsequenzen, z.B. Tod.

    „Es ist leider so, dass Arbeitnehmer ihre eigene Ausbeutung noch unterstützen „

    Nicht oder nur zum Teil (siehe unverschuldetem Unfall oben) im Taxigewerbe. Ich zahle den AG aus und wenn ich der Meinung bin, die 30E Bahn-Fahrgeld ausgegeben zu haben, nur um festzustellen, daß das Taxi nicht für mich einsatzbereit gemacht werden kann, wird das vom Geld, daß ICH dem AG überweise, einfach abgezogen.
    Ebenso die von mir pauschal berechneten Urlaubsentgelte pro Jahr.

    Das war bisher, seit über drei Jahren, immer problemlos. Ich sehe den Chef fast nie, das Büro hat ab 18 Uhr geschlossen, ich komme aber erst gegen 18.10 dort an, häufig später. Bis Freitag 12 Uhr kann ich meinen Chef anrufen, um ihm mitzuteilen, daß das Wetter heute (im Sommer) zu schön ist und ich lieber über das gesamte Wochenende zu Hause bleibe – oder im Winter für die nächsten drei Wochen verreise.
    Das alles kümmert ihn nicht. Perfekt. Und dies gilt für fast alle Taxi-AG. Aber nicht neidisch werden.

    Resumee:
    Kein Kunde, der bei einem Taxiunternehmen anruft, hat auch Anspruch darauf, daß dieser ein Taxi stellen kann, insbesondere in Nichtballungsgebieten. Also ruft der sich im Umland (z.B. Kleinmachnow als Umland von Berlin) befindliche FG eine Funkzentrale in Berlin an, damit diese ihm ein Taxi schickt. Die Vermittlung solch eines Auftrages läuft folgendermaßen ab (lt. Funkordnung).
    Zentrale mit freiem Ausruf, d.h. ohne daß ein Berliner Taxihalteplatz angesprochen wird: „Umlandabholung aus Kleinmachnow“
    Niemand meldet sich.
    2. Ausruf „Umlandabholung aus Kleinmachnow“
    Niemand meldet sich.
    3. Ausruf „Umlandabholung aus Kleinmachnow, es geht zum Flughafen Tegel“
    Jetzt melden sich plötzlich 10 Taxen, nur noch Geprassel ist auf dem Funk zu hören. Die Konzessionsnummer, die am schnellsten oder am besten zu hören ist, bekommt den Zuschlag.
    Heisst es aber“„Umlandabholung aus Kleinmachnow, es geht nach Zehlendorf“ (also um die Ecke), will das kein Fahrer (verständlicherweise) haben.
    Der Kunde kann sehen, wie er von dort weg kommt.
    Mit meiner Methode „Umlandabholung für pauschal mindestens 20E“ käme er nach Hause, ansonsten, falls ihm das zu teuer ist, hilft das Fahrrad, die Öffentlichen (falls sie zu dieser Stunde überhaupt noch im Umland fahren) oder der Gastgeber darf sich in sein Auto setzen.

    Like

    • thorstenv schreibt:

      „Der Unternehmer weiss i.d.R. gar nicht, ob eines seiner 10 Taxis gerade frei ist. “

      Umso merkwürdiger, dass er sagen kann, er hätte keines. Ich erinnere nochmal an die Ausgangsfrage, die war, ob solche Lügen rechtswidrig sind. Ich bleibe dabei, dass sie das sind. Gucken wir mal in’s Gesetz

      § 22 Beförderungspflicht
      Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
      1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
      2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
      3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.

      Insb. wegen „… denen er auch nicht abhelfen kann“ kann sich der Unternehmer nicht einfach zurücklehnen und sage „Tja, ich weiß ja gar nicht …“, sondern er muss sich aktiv bemühen, das heißt dann z.B. auch hinterhertelefonieren, umdisponieren etc. Erst wenn es sich als völlig unmöglich herausstellt, d.h. wenn er anderswo nicht transportieren könnte, wenn er die Fahrt annimmt, dann darf er ablehnen.

      „Niemand meldet sich.
      2. Ausruf „Umlandabholung aus Kleinmachnow“
      Niemand meldet sich.
      3. Ausruf „Umlandabholung aus Kleinmachnow, es geht zum Flughafen Tegel“
      Jetzt melden sich plötzlich 10 Taxen, …“

      Nochmal: Dass gelogen wird, dass sich die Balken biegen und sogar Baron von Münchhausen im Grabe rotiert, bezweifle ich nicht. Was ich sage ist, dass diese Lügerei keine Privatsache, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist. Ob das außer in Ausnahmefällen beweisbar ist, steht auch wieder auf einem anderen Blatt.

      Like

      • primat schreibt:

        „§ 22 Beförderungspflicht
        Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn…“

        Das ist graue Theorie.
        Der Unternehmer selbst hat womöglich gar keinen P-Schein und kann daher keine Personenbeförderung selbst durchführen.Wenn er also alle Fahrer anruft und herumfragt, kostet das viel Zeit, die der Kunde garantiert nicht gewillt ist, am Telefon zu warten. Es kostet weitere 15 Minuten oder mehr, bis der Fahrer sich angezogen hat, bei seinem Taxi angelangt ist, es dienstbereit gemacht hat und den FG abholt.
        So funktioniert das nicht. Das hatte ich Dir in einem vorherigen Statement schon mal erläutert. Der AG kann sich ansonsten einen neuen AN suchen.

        Grundsätzlich gilt immer, kein Berliner Taxi ist verpflichtet, einen FG ins Umland zu befördern und auch kein PM-Taxi, das für die Personenbeförderung innerhalb Kleinmachnows zuständig ist, ist verpflichtet, einen FG nach Berlin zurückzufahren (Beförderungspflicht nur innerhalb des Pflichtfahrgebietes).

        Eine unter Adipositas leidende Kundin kam vom TXL und schleppte ihren schweren Riesenkoffer hinter sich her. Um Geld zu sparen, fuhr sie bis zum Mexicoplatz und wollte nun, daß ich sie nach Kleinmachnow befördere. Ich bot ihr das für einen Pauschalbetrag von 15E an, sie lehnte empört ab. Im Beschwerdebrief, den sie an das LABO Berlin schrieb, stand : Zitat“…den Taxifahrer möglichst hart zu betrafen“.
        Hoffentlich ist der Sessel nicht unter ihr zusammengebrochen, als ihr das LABO zurückschrieb, der Taxifahrer hätte alles völlig korrekt gmacht.

        „Niemand meldet sich.
        2. Ausruf „Umlandabholung aus Kleinmachnow“
        Niemand meldet sich.
        3. Ausruf „Umlandabholung aus Kleinmachnow, es geht zum Flughafen Tegel“
        Jetzt melden sich plötzlich 10 Taxen, …“
        „Nochmal: Dass gelogen wird, dass sich die Balken biegen und sogar Baron von Münchhausen im Grabe rotiert, bezweifle ich nicht. Was ich sage ist, dass diese Lügerei keine Privatsache, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist. „

        Ich erkenne nicht, inwiefern oben geschilderter Funkauftrag eine Lüge sein soll. Kein Taxifahrer ist verpflichtet, sich für einen Funkauftrag sofort zu bewerben, auch wenn er vielleicht in Bereitschaft ist. Es ist dabei auch völlig egal, ob dieser Funkauftrag einer Beförderung innerhalb seines Pflichtfahrgebietes oder wie hier einer Abholung ausserhalb seines Pfg entspricht. Er kann auf den dritten Auftrag warten, bei dem das Fahrziel von der Funkzentrale genannt werden muss, falls bekannt. Dann entscheidet der Fahrer.
        Das ist alles völlig legitim. Kein LABO, und dies ist nun mal die oberste Behörde für alle Taxifahrer Berlins, würde und könnte ihm hier einen Verweis geben, gegen geltendes Gesetz verstossen zu haben. insbesondere, wenn es um Umlandfahrten oder Umlandabholungen geht. Sie unterliegen nicht dem Berliner PBefG und der TTO, der Fahrpreis ist frei verhandelbar, kommt mit dem FG keine Einigung zustande, kann die Beförderung ´ nach geltendem Gesetz abgelehnt werden.
        Pech für den FG, der dann zusehen kann, wie er nach Hause kommt. Ist er jedoch bereit, die von mir gewünschten 20E , selbstverständlich Vorkasse (in allen Fällen legitim) für eine Umlandabholung zu zahlen, bin ich gerne bereit, ihn zu seinem Bahnhof (max 4 Km Entfernung) zu diesem Preis zu befördern. Alles völlig legal.
        Ich denke, wir haben das Thema jetzt genügend durchgearbeitet, und Du verstehst jetzt, warum Du im Umland keinen Taxiunternehmer dazu bekommen wirst, Dich mal kurz „um die Ecke“ zurück zum nächsten Bahnhof Berlins zu befördern.
        Er muss es nicht tun, und es wäre für ihn wirtschaftlich auch inrentabel.

        Like

  12. Pingback: Bloggertreffen in der 72 » gestern-nacht-im-taxi.de

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..