Rezeptformulare

Wer sich sein Rezeptformular einmal genauer betrachtet wird feststellen, dass es jede Menge Kästchen gibt außer den bekannten „aut- idem“ und „Befreiungsfeldern“. Für alle die, die immer schon mal wissen wollten was sie bedeuten hat Focus online einen schönen Artikel veröffentlicht

Für die Partyfreunde, die lieber Karneval feiern wollen bis der Arzt kommt habe ich heute beim einkaufen ebenfalls etwas gefunden

Das ist doch perfekt für alle, die noch nicht mal in ihrer freien Zeit von der Apotheke innerlich Abstand nehmen können. Ganz im Gegensatz zu mir selbstverständlich *tüdeldüü*

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PTA mit Leib und Seele.
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4 Antworten zu Rezeptformulare

  1. -thh schreibt:

    Tatsächlich interessant – aber größtenteils wohl von der verlinkten PDF-Broschüre des Abrechnungsdienstleisters abgeschrieben …

    Und muss der Arzt“stempel“ nicht mittlerweile auch die Telefonnummer enthalten? Und wie ist es mit der Gültigkeitsdauer – nach § 2 Abs. 5 AMVV sind das bei (üblicherweise) fehlenden Angaben drei Monate? Ist der genannte eine Monat eine Abrechnungsvorgabe der GKV?

    (Und in der Aufzählung beim Fokus fehlen T-Rezepte …)

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    • ptachen schreibt:

      Einen Monat lang übernimmt die GKV die Kosten der Medikamente auf dem Rezept (bis auf Zuzahlungen und Eigenanteile). Darüber hinaus behält das Rezept die Gültigkeit für weitere zwei Monate, der Kunde muss die Kosten für die Medikamente aber selbst übernehmen. Ansonsten hast du aber Recht 🙂
      Für den „Hausgebrauch“ reicht die Focus Ausführung aber aus.

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  2. ednong schreibt:

    Hm,das Durchfeierrezept ist voller Fehler uns dürfte so kaum Akzeptanz finden. Es fehlt die Telefonnummer im Arztstempel. Ebenso fehlen die Autoren item Felder, es sons mehr als 3 Dinge verordnet. Dazu stimmt das Format nicht. Usw.usf. 🙂

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  3. aponettesplauderei schreibt:

    Ist zwar gut gemeint, aber erleichtert Rezeptfälschern ihre Arbeit, leider, denn da sind Dinge erwähnt, die für mich oft ein Hinweis auf gefälschte Rezepte sind, wenn sie falsch sind. Mir wäre wichtig gewesen, daß ein deutlicher Hinweis auf die Gültigkeit gegeben wäre (hab ich z.B. einfach überlesen) und vor allem, daß falsch ausgestellte Rezepte von Apotheken nicht abgerechnet werden können. Aber das sind die Unterschiede, wenn Laien schreiben und Profis lesen….

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