Antikorruptionsgesetz?

Wenn Vertreter von Firmen bei uns vorbei kamen hatten sie bis zum letzten Jahr immer etwas fürs Personal dabei. Meistens waren das Produktproben von Kosmetika, oder kleine Packungen mit dem Aufdruck „Zur Erprobung – keine Verkaufsware“ damit wir z.B. Hustensäfte oder Augentropfen einmal selbst austesten, bevor wir sie empfehlen. Manchmal hatte der Pharmareferent auch Modeschmuckanhänger dabei, eine kleine Packung Pralinen oder eine Flasche Sekt. Auch verbreitet war die „Vernichtung“ abgelaufener Ware durch das Apothekenpersonal, sprich der Hersteller vergütet die verfallenen Produkte, und wir durften die Cremes, Duschgele oder Masken unter uns aufteilen. Das war ja alles (meistens) noch völlig in Ordnung, und trug tatsächlich öfter einmal zur Empfehlung an die Kunden bei. Etwas das man selbst benutzt und für gut befunden hat ist immer besser zu verkaufen als die „Katze im Sack“. Das ist nun vorbei. Auch die Praxis so mancher Firma, uns die Ware zu ersetzen die wir selbst gebraucht haben (Lutschtabletten gegen Halsschmerzen, Schleimlöser oder Hustensäfte) gehört der Vergangenheit an. Doch wieso? Angeblich sei das Antikorruptionsgesetz aus dem letzten Jahr daran schuld, dass diese kleinen Zuwendungen wegfallen. Dieses Gesetz soll ja auch angeblich der Grund gewesen sein, warum ein Schaufenster- Dekowetttbewerb letztes Jahr abgesagt wurde (nachdem zahlreiche Apotheken lange dekoriert hatten). Doch stimmt das auch so? Lassen wir uns durch Produktproben, abgelaufene Kosmetika oder zwei Pralinen wirklich bestechen? Wenn der Vertreter der Firma X uns einen Labello geschenkt hat, waren wir dann käuflich? Fakt ist, dass manche Pharmareferenten alles wie gehabt weiter laufen lassen, und andere mir achselzuckend am Ende des Gespräches ein Netz Orangen aushändigen. „Das Antikorruptionsgesetz… sie verstehen das sicher.“ Grundsätzlich würde ich das – wenn das alle Firmen so handhaben würden. Läuft das bei euch auch so?

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