Warum wir eine Wasserpfeife brauchen…

Heute gab es wieder etwas zu lachen. Wie kürzlich beschrieben kam heute ein Pharmareferent der etwas fürs Team dabei hatte

„Hier habe ich zwei Kilo Äpfel für sie! Das hält bestimmt gesünder als die Pralinen die ich Ihnen das letzte Mal mitgebracht habe!“

Ich bedankte mich artig und dachte mir meinen Teil dazu, als Bergen in ihrer offenen Art um die Ecke sah, die berühmte Augenbraue hoch zog und auf den Punkt brachte, was sich alle nur gedacht hatten:

„Wissen Sie… Ganz ehrlich? Mit Schokolade machen Sie sich hier aber mehr Freunde!“

Wir mussten alle lachen, und der Vertreter rief ihr hinterher

„Macht nix, ich hab Sie trotzdem lieb!“

Zum Abschied fragte er dann Bergen noch, ob er sie „mal drücken“ dürfe, was sie wieder mit der gehobenen Augenbraue quittierte

„Wieso?“

Ach Bergen… weil man dich einfach gern haben muss 🙂

Amüsiert hat uns später aber noch anderes – zum Beispiel die neue Cannabis Verordnung. Die Berliner Morgenpost hatte einen ausführlichen Artikel darüber gebracht, wer nun bald in den Genuss der Heilwirkung kommen kann, und wie genau konsumiert werden soll. Unter anderem ist davon die Rede, dass die „Wirkstoffe mithilfe eines Inhalationsgerätes verdampft und eingeatmet werden sollen“. Ein „Pariboy“ ist dafür aber sicher nicht zweckmäßig – also was sollen wir tun? Wir amüsierten uns bei der Vorstellung dass wir dann demnächst eine Shisha oder eine Bong in der Sichtwahl stehen haben. Auch die organoleptische Prüfung der Substanz als solche wäre sicherlich reizvoll. Der Chef suchte dann aber heraus, wie wir Cannabis wirklich zu testen haben – per DC. Laaaaangweilig! 😉

Über ptachen

PTA mit Leib und Seele.
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13 Antworten zu Warum wir eine Wasserpfeife brauchen…

  1. OtaconHC schreibt:

    Naja es gibt ja auch Geräte wie den Volcano, oder die Handgeräte vom selben Hersteller.

    Aber sehr teuer. Alternativ verkauft ihr halt Filter und Papers mit Pfirsischgeschmack!
    Pfirsisch macht eh alles besser, vor allem mein Shampoo.

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  2. ApothekerinAD schreibt:

    Wobei der „charakteristische Geruch“ sicherlich zur Prüfung gehört. 😉
    Die Frage die sich mir stellt ist allerdings folgende: Wird das Inhaliergerät auch über die kranke Kasse abgerechnet? Gibt es dann analog zum Pari Verleihgeräte in der Apotheke? 😉

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    • gedankenknick schreibt:

      Die „Vaporisatoren“ werden (angeblich laut Plan) als „Hilfsmittel“ zugelassen und sind dann von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen.

      Was bisher kaum der geneigten Bevölkerung erklärt wurde:
      – bisher ist kaum ein Produkt lieferbar
      – bisher ist kein Vaporisator in D als Hilfsmittel zugelassen
      – es existieren keine Hilfsmittellieferverträge dafür; Geschweige denn Präqualifikationen
      – eine deutsche Produktion von Medizinal-Cannabis ist vor 2019 voraussichtlich nicht zu verwirklichen
      – Holland kann gar nicht so viel produzieren wie Exportnachfrage besteht derzeit
      – das Gesetz ist noch gar nicht in Kraft getreten
      – wenn es denn in Kraft tritt ist NICHT abgeschafft, dass die Krankenkasse diese Therapie VORHER genehmigen muss – was bis zu 5 Wochen dauern darf.

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      • nickel schreibt:

        Naja, zur Not kann man ja noch klagen, sodass man das Zeug selber anbauen darf. ^^

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      • gedankenknick schreibt:

        Selber Anbauen dürfte sich mit dieser Gesetzesänedrung größtenteils erledigt haben. Denn selber anbauen ist m.E nur zwischendurch (mit separater Erlaubnis) legal, weil der Staat eben keine passenden Mengen korrekt-qualitativer Ware besorgen kann… Tja, blöde Exportbeschränkungen in Holland – das sollte mal wer den „Versendern“ sagen. MocDorris hat sich doch bisher an noch kein Gesetz gehalten außer dem des Kundenbestechens…

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      • nickel schreibt:

        P.S.: Unter „selber anbauen“ verbirgt sich ein Link, was im Theme leider nicht ersichtlich ist.

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      • ednong schreibt:

        Tja, du darfst nicht linken 😉

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      • OtaconHC schreibt:

        Also ich denke dass gerade Firmen wie Storz & Bickel sehr dahinter her sein werden dass ihre Geräte zugelassen werden als Hilfsmittel.

        Das mit der Cannabis Produktion ist aber wirklich ein Problem. In Colorado hat es auch fast 2 Jahre gebraucht. Was macht man bis dahin?
        Es ist ja keiner darauf vorbereitet gewesen, und dann die Genehmigungen es anbauen zu dürfen dürften auch wieder ein Alptraum werden bei unserem Amtsschimmel.

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      • ApothekerinAD schreibt:

        Als Teil der geneigten Bevölkerung danke ich für die Erläuterungen. 🙂
        Zum Thema eigener Anbau: Für diesen benötigt man grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle. Wenn ich das richtig interpretiere sollten die Ausnahmegenehmigungen innerhalb von 3Monaten zurück an die Bundesopiumstelle gegeben werden. (Quelle BfArM)
        Wozu denn auch eigener Anbau, wenn doch alles in Butter ist, sämtliche geschaffenen Stellen noch nicht besetzt sind, die Lieferbarkeit mehr als ungewiss ist und die Kostenübernahme durch die kranken Kassen „geregelt“ ist?

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  3. aponettesplauderei schreibt:

    Also, so wie es bei uns in der Apotheke Schokoladenmässig aussieht, könnenden uns zwei Kilo Äpfel sehr gut! Mir sieht es so aus, als hätte jede von uns ihre Süßigkeiten, die von Weihnachten noch über waren in die Apotheke geschleppt. Ach warte, das ist GENAU das, was ich gemacht habe…….

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  4. Sarah PTA schreibt:

    Was mich ja da stört: Ein BTM Rezept ist 7 Tage gültig, Genehmigung der KK darf 5 WOCHEN dauern….

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  5. schwesterrabiata schreibt:

    Und nun wollen die Krankenkassen mangels Wirksamkeitsnachweis nicht bezahlen, aber Homöopathie und Bachblüten werden übernommen. *Kopp=> Tischkante*

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