Insulin zu verschenken

Immer häufiger hört und liest man in den Sozialen Medien, dass Privatleute Medikamente verschenken oder auf Internet- Verkaufsplattformen „für kleines Geld“ verkaufen möchten. Doch wo kommen all die Tabletten, Tropfen oder Spritzen her? Würde ich – wäre ich Diabetiker – auf die volle Wirkung einer von einer fremden Person angebrauchten Packung Insulin vertrauen? 

Bei eBay findet seit Jahren ein reger Handel mit gebrauchten, und auch zum Teil schon verfallenen Medikamenten statt. Doch die Verkäufer sind Privatpersonen ohne gewerbsmäßigen Handel und ohne Gewinnerzielungsabsicht, daher wird das Ganze auch nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Gut finde ich das aber absolut nicht – auch weil hier keiner im Falle eines Falles die Verantwortung übernimmt falls das Medikament doch nicht so wirkt wie es soll. Denn wie sagt man so schön? 

„Die Verantwortung schwindet mit dem Quadrat der Entfernung“

Mal eben schnell die Packung Insulin der verstorbenen Oma ins Netz gesetzt… oder die Tavor… oder vielleicht sogar die Fentanyl – Pflaster? 

Ach… BTM darf man noch nicht mal verschenken? Wie soll der Otto Normalverbraucher denn wissen wo er die Grenze zu ziehen hat? Ab wann er sich gesetzlich gesehen mit einem Bein im Gefängnis befindet? Bei BTM ist vielleicht dem Großteil der Bevölkerung klar, dass man das besser nicht verkauft, aber wie sieht es mit einem „Wundermittel“ gegen Akne aus? 

Bei Isotretinoin klingeln jedem pharmazeutischen Mitarbeiter sofort die Ohren. Teratogen heißt das Stichwort, fruchtschädigend. Könnte Timo Meyer das Zeug über Ebay an Chantal Müller verkaufen, die gerade im 2. Monat schwanger ist ohne es zu wissen? Weil plötzlich ihre Haut so schlecht wurde und Dr. Google ihr gesagt hat, dass Isotretinoin das beste Medikament dagegen ist? Braucht man ja heutzutage keinen Arzt mehr, und keine Apotheke. Und Timo Meyer hat damals als er das Zeug noch genommen hat den Beipackzettel weggeworfen. Das Folgende will ich mir nicht ausmalen.

Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente gehören bei der Abgabe an den Endverbraucher in kundige Hände, und das verscherbeln derselben auf privaten Verkaufsplattformen ist in meinen Augen ein Unding, das verboten werden sollte.

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11 Antworten zu Insulin zu verschenken

  1. ednong schreibt:

    Wenn ich mich nicht allzusehr täusche, untersagt ebay den Handel mit Medikamenten in den AGB. Ob sie das entsprechend verfolgen oder sanktionieren, weiß ich nicht.

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  2. Judi schreibt:

    Ich muss gestehen, als mein Vater starb tat es mir schon weh, Medikamente für einen 4stelligen Betrag einfach wegzuwerfen (Insulin, Keppra und noch einiges mehr, auch BTM). Auf die Idee das zu verkaufen wäre ich nun nicht gekommen, aber zumindest jenseits von BTM hätte ich sie gerne verschenkt. Am liebsten dahin, wo die Leute sie nicht selbst zahlen können, aber das ist ja definitiv nicht möglich, daher habe ich das schnell verworfen.
    Mein Vater war im Heim, die Medikamente wurden also sachgerecht gelagert und ob sie nun (auf Anordnung des Arztes) an den Mann aus Zimmer 11 oder (selbstverständlich auch auf Anordnung des Arztes) an die Frau aus Zimmer 13 gehen ist ja im Prinzip egal.
    Ging aber halt nicht (, so habe ich BTM und alles was Nadeln hatte in die Apotheke getragen und den Rest entsorgt

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    • ptachen schreibt:

      Meine Kollegin hat eine Adresse in einer Uniklinik bekommen, wo man Insuline abgeben kann. Dort gibt es ein Projekt mit Arzneimitteln für Afrika. Sowas ist vielleicht eine Alternative…

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      • Judi schreibt:

        Leider gab es sowas in der Uniklinik wo mein Vater verstorben ist nicht, da hatte ich nachgefragt 😕
        „Sein“ Apotheker unterstützt auch eine kleine Hilfsorganisation (er ist selbst in Ägypten geboren und hat viele Kontakte dort). Aber natürlich nur im legalen Rahmen.
        Dort gingen dann, nachdem auch meine Mutter gestorben war, zumindest die verschreibungsfreien Medikamente (ungeöffnete Packungen) hin und alles was an ungeöffnetem Verbandsmaterial etc. von meinem Vater noch übrig war (zwei große Kartons) und auch die kleineren Hilfsmittel.

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  3. -thh schreibt:

    „Apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente gehören bei der Abgabe an den Endverbraucher in kundige Hände, und das verscherbeln derselben auf privaten Verkaufsplattformen ist in meinen Augen ein Unding, das verboten werden sollte.“

    Das ist es bereits.

    § 43 Abs. 1 S. 2 AMG verbietet es, mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken Handel zu treiben. Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten nach § 97 Abs. 2 Nr. 10 AMG; bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist der Handel damit eine Straftat nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG.

    Die bloße – kostenlose – Abgabe von Medikamenten (also das Verschenken) ist „berufs- oder gewerbsmäßig“ (also u.a. für Ärzte oder bei regelmäßiger Tätigkeit) ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Nr. 10 AMG.

    Jedweder nicht ausdrücklich erlaubte Umgang mit Betäubungsmitteln – insbesondere also jede Abgabe, die nicht durch eine Apotheke erfolgt, und jede Verabreichung oder Verbrauchsüberlassung, die nicht im Rahmen einer ärztlichen Behandlung erfolgt – ist verboten und strafbar.

    Für die Verfolgung der Straftaten ist die Staatsanwaltschaft zuständig, für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten die nach Landesrecht zuständige Behörde; in Baden-Württemberg ist das in der Regel das Regierungspräsidium. Diese Stellen werden natürlich in der Regel nur auf Anzeige hin tätig.

    Beim Onlinehandeln kommt die ggf. schwierige Nachverfolgbarkeit (und ggf. die ungeklärte Zuständigkeit, wenn niemand sich örtlich zuständig fühlen will …) noch hinzu. Das ist aber alles ausschließlich ein Durchsetzungsproblem; die Rechtslage ist klar und ausreichend.

    „Doch die Verkäufer sind Privatpersonen ohne gewerbsmäßigen Handel und ohne Gewinnerzielungsabsicht, daher wird das Ganze auch nicht von der Staatsanwaltschaft verfolgt.“

    Tatsächlich? Ich will’s nicht ausschließen, aber es würde mich ja doch interessieren, welche Staatsanwaltschaften in solchen Fällen – also beim Verkauf (!) von Arzneimitteln – keine Strafbarkeit sehen und entsprechende Strafanzeigen einstellen.

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  4. Pingback: Online Apotheken und Preisbindung | apothekentheater

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