Neue Regelungen 2017 – Teil 4

Das Entlassrezept! Seit Sonntag ist es jetzt offiziell „verfügbar“, und wir haben uns ja im Vorfeld schon unheimlich darauf gefreut...

Wenigstens benötigen wir kein Handauflegen oder Pendeln um herauszufinden, ob es sich um ein solches Rezept handelt. Die Rezepte werden als solche gekennzeichnet

Der Gesetzgeber hat sich also eine Möglichkeit einfallen lassen um dies untrüglich erkennbar zu machen – zum Glück! Denn gerade bei BTM oder T- Rezepten wäre es ja fatal wenn sowas übersehen würde… 

Was? Diese sind NICHT gekennzeichnet?

Doch doch, keine Panik auf der Titanik! Natürlich sind sie ebenfalls untrüglich als Entlassrezept zu erkennen. Nicht mit der „Schärpe“ wie oben, sondern viel auffälliger, damit in diesem Bereich nichts passiert.

Hier im Status wird an der ketzten Stelle statt der Ziffer 1 (oder 5) nun eine 4 stehen. DAS kann ja wohl niemand übersehen, oder?

Ich möchte wirklich mal wissen, wer solche Vorgaben „erfindet“, man müsste sie ihm rektal… naja. Was rege ich mich wieder mal über Dinge auf die sich nicht ändern lassen?

Immerhin hat sich die Frage geklärt, ob der Entlasstag zu den drei Werktagen zählt, die das Rezept gültig ist: ja. Also ein Rezept von Montag ist nur bis Mittwoch gültig.

Eine Sache fand ich auch noch Klasse- die Frage nach der Packungsgröße, die der Facharzt auf das Entlassrezept drucken darf. Dazu sagt uns das Gesetz nun folgendes:

Wenn also keine N1 Größe vorhanden ist darf ich eine Menge abgeben, die die einer N1 Größe nicht überschreitet? Entweder ist es schon zu spät, dass ich das nicht ganz verstehe, oder dieses Juristendeutsch ist einfach nichts für mich… Egal wie, die Türe steht mal wieder weiiit offen für Retaxen jeglicher Art – ich freue mich unheimlich  😦



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2 Antworten zu Neue Regelungen 2017 – Teil 4

  1. aponettesplauderei schreibt:

    Das Thema hatten wir gestern bei QM auch mit dem selben netten Verdacht. Aber es gibt ja zum Glück immer noch die Option das ganze privat bezahlen zu lassen …..

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  2. gedankenknick schreibt:

    Die Vorgaben sind so gestrickt, dass die Krankenhausärzte – die sowieso mit Rezepten auf Kriegsfuß stehen – das gar nicht erfüllen können. (Vom „wollen“ will ich gar nicht reden.) Sollte der Apotheke dann ein Fehler nicht auffallen – TATARATA – Nullretax.

    Gerade bei teuren BtM- und T-Rezepten ist das richtig lohnend für die kranken Kassen. Es tut mir ja Leid, wenn ich jetzt mit Verschwörungstheorien trolle, aber ich frage mich langsam echt nicht mehr, wieso die kranken Kassen so viele ihrer Mitarbeiter ins BMG „ausborgen“…

    Gefällt 1 Person

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