Immer wieder hat man diese Kunden. Meist sind sie schon älter, vielleicht dement, manchmal krebskrank, oder nur mit Zahnproblemen. Sie bauen körperlich ab, weil sie nicht mehr richtig essen können. Weder ausreichend Kalorien noch die nötigen Vitamine werden aufgenommen, und somit verstärken sich alle Probleme die sie ohnehin schon haben.
Die Menschen werden schwächer, verwirrter, anfälliger für Krankheiten. Die Zahnprothesen sitzen durch den Gewichtsverlust nicht mehr richtig, die Haut wird dünner und rissiger, heilt einfach nicht mehr richtig ab – genau wie die Mundschleimhaut – und das Problem verschlimmert sich.
Nun, für diese Fälle gibt es die so genannte „Astronautennahrung“. Das sind hochkalorische Getränke, die sogar zur Alleinkost taugen. Sie enthalten Vitamine, Mineralstoffe, Fette, Eiweiße und Kohlenhydrate – manche auch Ballaststoffe damit der Darm auch noch etwas zu tun hat. Diese kleinen Drinks werden in vielen verschiedenen Geschmacksrichtungen hergestellt, doch man kann sie auch in Form von Suppen oder einer Dessertcreme löffeln.
Vorteil: der Patient kommt wieder zu Kräften. Nachteil: das Zeug ist richtig teuer. Klar ist daher, dass sich viele Arztpraxen gerne herausreden wenn die Patienten so etwas verordnet haben wollen. Oft heißt es dann „Oh, tut uns Leid, aber wir DÜRFEN das nicht aufschreiben“. Das stimmt aber einfach nicht. Ich weiß nicht ob es Unwissenheit oder Absicht ist, aber Ersatznahrung ist selbstverständlich verordnungsfähig, und auch die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie, wenn ein triftiger Grund – sprich eine passende Diagnose – zugrunde liegt.
Hier, hier und hier kann man sich informieren und dem Arzt (falls er sich weigert die Ersatznahrung zu verordnen) entsprechendes vorlegen. Die Praxen sind gerne mal ein wenig schwierig wenn es darum geht, ihr Budget zu belasten, aber wenn die Verordnung medizinisch begründet ist sollte man sie auch erhalten finde ich!
Nicht nur die Praxen sind manchmal ein wenig schwierig.
Ich kann hier nur vor der AOK Sachsen-Anhalt warnen, die sich – entgegen aller Lieferverträge außerhalb des Bundeslandes Sachsen-Anhalt – das Recht herausnimmt, jegliche Form von diätetischer Ernährung auf Rezept VORHER mit Kostenvoranschlag genehmigen zu wollen. Und die retaxieren gnadenlos auf Null, wenn man sich auf seine Software verläßt, in der die Abgabe gemäß des lokal gültigen Arzneimittelliefervertrags mit der lokalen AOK genehmigungsfrei hinterlegt ist. (Übrigends klagt gerade wohl ein Kollege gegen diesen Vertragsbruch).
Ich hatte es vor kurzen gerade selber, dass ich eine junge Mutter mit spezieller Säuglingsnahrung auf Rezept die Belieferung verweigert habe, weil sie nicht bereit war,
a) auf die Genehmigung zu warten; oder
b) mir zu unterschreiben, dass sie mir die Kosten selber ersetzt bei Vorablieferung und anschließender Kostenübernahme-Ablehnung durch die kranke Kasse – es ging ja nur um schlappe 220€.
Ich bin da ein gebranntes Kind. Ich hatte schon den Fall, dass mir die AOK SA ca. 2 Monate nach Genehmigungsantragsstellung die Kostenübernahme ablehnte. Macht keinen Spaß, das…
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Nein, sowas ist Mist. Da sind sie wieder, die Kranken Kassen… zum Glück ist uns bisher noch kein solches Rezept um die Ohren geflogen… Die AOK SA retaxiert also, wenn kein Kostenvoranschlag vorliegt, alle anderen übernehmen das auch ohne KV. Sauerei sowas!
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