Es sind immer wieder die gleichen Schwierigkeiten, die wir in der Apotheke mit den Arztpraxen haben. Vielleicht wäre vieles einfacher, wenn sich die/der ein- oder andere MFA oder der/die ein- oder andere Arzt/Ärztin diese Checkliste zu Herzen nimmt!
1. Der Vermerk „dieses Medikament ist von der gesetzlichen Zuzahlung befreit“ ist bitte künftig wegzulassen. Die übliche Arztsoftware ist veraltet, und kann mit einer sich alle 14 Tage verändernden Apothekensoftware nicht Schritt halten. Unsere Preise sind dann nicht mehr eure Preise, und den Ärger mit den Patienten haben WIR, denn wir wollen dann das Geld für die Krankenkassen eintreiben obwohl ihr auf das Rezept geschrieben habt, dass es nichts kostet.
2. Zu viele „aut- idem- Kreuze“ – Teil 1: alle Medikamente die auf der Substitutionsausschlussliste stehen benötigen KEIN Kreuz, denn sie sind (wie der Name schon sagt) von der Substitution ausgeschlossen. Die Liste findet sich hier: https://www.deutschesarztportal.de/verordnung/substitutionsausschlussliste/
3. Zu viele „aut- idem- Kreuze“ Teil 2: viele Ärzte im Krankenhaus scheinen die Bedeutung des Kreuzes nicht zu kennen. Seit 2002 ist es so, dass wir NICHT austauschen dürfen, wenn es durchgekreuzt ist. Besonders erfreulich ist das für den Patienten wenn es sich um ein Antibiotikum handelt, das wir dann gerade nicht an Lager haben.
4. Zu wenig „aut- idem- Kreuze“: habt doch bitte mal den Hintern in der Hose es dem Patienten zu erklären, warum KEIN Kreuz gesetzt wird. Tauschen wir in der Apotheke nämlich gegen den Rabattvertrag ist das Geschrei groß, denn der Patient will „das was der Arzt aufgeschrieben hat“. Erklären wir die Kreuzproblematik kommt dann: “ Ja aber die Frau Doktor hat gesagt, dass sie das Kreuz nicht mehr machen darf und das verboten worden ist. Sie hat gesagt, dass sie in der Apotheke das Medikament aussuchen dürfen das sie wollen“. Bitte: entweder das Teil ist NÖTIG, dann bitte kreuzen, oder es ist UNNÖTIG, dann bitte dazu stehen!
5. Die Dosierungsanleitung bei Rezepturen ist keine Kannvorschrift, sondern eine Mussvorschrift. Sie steht in der AMVV Paragraf 2 (1). Steht sie nicht auf dem Rezept sind wir verpflichtet beim Arzt anzurufen und sie zu erfragen. Das ist für beide Seiten ein unnötiger Zeitaufwand
6. Pro Rezeptur ist ein Verordnungsblatt nötig. Für zwei Rezepturen dann zwei, für drei dann drei usw. Danke!
7. Hilfsmittel und Medikamente bzw. Diagnostika müssen auf getrennten Verordnungsblättern stehen. Blutzuckerteststreifen und Nadeln dürfen daher nicht zusammen auf ein Rezept!
8. Bitte achtet doch darauf, dass bei Verordnungen aus dem Krankenhaus der verschreibende Arzt mit Klarnamen auf dem Rezept vermerkt ist.
…
to be continued!
Wem fällt noch etwas ein das ich beifügen kann? Irgendwas das euch unnötig nervt oder Zeit frisst?
Krankenhausärzte kreuzen gewöhnlicher Weise dass aut-idem-Kreuz an, gerade DAMIT die Apotheke das verordnete Arzneimittel austauschen DARF. Nun muss man aber dazu sagen, dass die Sinnhaftigkeit dieses Feldes mit der Negierung der Kreuzbenutzung logisch nicht mehr zu erschließen ist.
Dass schon seit 2002, spätestens aber seit April 2007 mit Einführung der Rabattverträge der Sinn des aut-idem-Kreuz-Rezeptfeldes NEGIERT wurde seitens des Gesetzgebers auf Wunsch der gKV, hat sich nach weit über einem Jahrzehnt in Krankenhäusern noch nicht herumgesprochen. Warum auch? Hat da irgendwer im KH eine Strafe zu befürchten bei Falschbenutzung? Nein? Dann laßt mich damit in Ruhe, ich habe genug Streß auch so!
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Naja, theoretisch folgt das ganze dem üblichen „nicht zutreffendes bitte streichen“, wie es auf Vordrucken oft üblich ist. Blöderweise sind Rezepte aber Formulare und keine Vordrucke und daher ansonsten überall zum AN-kreuzen und nicht zum DURCH-streichen und es ist optisch auch nicht erkenntlich, dass ausgerechnet dieses eine Feld eine Ausnahme als Vordruck darstellt. Das war ja Begründung und Hintergrund der ganzen Änderung. Viel schlimmer ist das neuerdings alles was das Feld markiert, also auch ein Kringel drumherum, als ein durchstreichen gewertet werden muss, anstatt als ein hervorheben.
Wobei sich das ganze nun nach über 12 Jahren auch in den Krankenhäusern rumgesprochen haben sollte. Einige Ambulanzen können das sogar fast perfekt. Meistens solche die auf etwas spezialisiert sind (Transplantation, HIV….) und bei denen die Bioäquivalenz oberste Priorität hat .
Ich verstehe aber ohnehin nicht Kursangebote oder Fortbildungen gibt, die sich wenigstens an das Personal richten welches Rezepte regulär ausstellt. Damit wäre die Anzahl an nicht erstattbaren oder falschen Rezepten schon mal drastisch minimiert. Wer eine Kassenzulassung hat, muss auch in der Lage sein entsprechende Verordnungen auszustellen, egal ob Klinik-Ambulanz oder niedergelassener Arzt.
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Wer eine Kassenzulassung hat, muss auch in der Lage sein entsprechende Verordnungen auszustellen, egal ob Klinik-Ambulanz oder niedergelassener Arzt.
Nö. Muss derjenige nicht. Will die Kasse auch gar nicht. Warum?
1) Bestraft wird nicht der (falsch) ausstellende Arzt, sondern die beliefernde Apotheke.
2) Würde der Arzt bestraft, würde er mal VORHER fragen, wie man es korrekt verordnet?
3) Damit würde ein ganzer Zweig der Retax-Industrie-Geldgewinnungsmaschine wegbrechen.
Dies ist von den Kassen, welche die Bezahlung ihrer Versicherten gerne durch Dritte durchführen lassen, alles andere als positiv gesehen.
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Verordnung von Importen, am besten mit Namen, was dann den Preisanker setzt. Wir müssen so oder so Importe abgeben!
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Es sei denn, das Original ist Rabattvertrag. Dann hilft auch das aut-idem-Kreuz vor dem Import herzlich wenig. https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/panorama/5000-euro-barmer-bleibt-hart-nullretax/
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Wenn ich das richtig verstehe, ist das keineswegs auf Aut Idem bezogen. Was Aponette meint, ist vermutlich das Problem von Verordnungen mit dem unfassbar schlauen Zusatz von „Import“ oder „Reimport“.
Genau diese Art von „super einfacher“ Verordnung eines „günstigen“ Arzneimittels, hat die Apotheken bereits mehrere tausende im Retax gekostet und ist noch immer aktuell.
Denn außer in Bayern, sorgt das in allen Bundesländern, je nach Krankenkasse, für massive Probleme, da die sich auf einen Paragraphen beziehen der Ihnen besser passt, obwohl er null damit zu tun hat. Wie immer halt, was nicht spezifisch geschrieben steht, wird gewinnbringend zusammengepuzzelt.
Diese Verordnung fällt dann nämlich weder unter „namentliche Verordnung“, noch unter den „Preisanker“. Hier muss man also einen wirtschaftlichen Import abgeben, so weit, so gut…… Allerdings erkennen einige Kassen, mit Ihrer eigenen Auslegung der Verträge, lediglich die 3 günstigsten, gelisteten Importe an. Aber auch das Original wird, im Gegensatz zu Verordnungen mit Firmennamen oder Aut Idem-Kreuz nicht erstattet, da dieses nicht namentlich verordnet wurde. Zudem fällt die, eigentlich zwingende, Bezugnahme zum Originalartikel vollständig weg, da ja nicht namentlich verordnet.
Es kommen also alle Importe in Frage, egal ob die Zulassung auf dem Original beruht oder nicht. Was die Liste an möglichen Importen nochmal drastisch erweitert und letztlich alle Zulassungen und Indikationen in einem Topf landen und die drei günstigsten aus allen Vergleichslisten rangezogen werden müssen.
Die Katastrophe schlechthin!
Dann lieber einen Hersteller drauf und damit einen Preisanker setzen, dann ist alles klar geregelt. Sollte der genannte Import nicht wirtschaftlich sein, wird ja ohnehin in einen solchen getauscht.
Wir haben eine Arztpraxis der wir das nicht abgewöhnen können und die sich schlichtweg weigern das zu ändern. Daher haben wir IMMER Rataxationen die darauf beruhen. Von Kleinstbeträgen wie 0,40€, bis hin zu dreistelligen Beträgen ist alles dabei.
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Diagnosen bei Hilfsmitteln. Kann ich mir nicht immer ausdenken.
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