Kommt der Stationsapotheker?

Ich hatte einmal darüber geschrieben, dass viele Länder positive Erfahrungen mit Stationsapothekern gemacht haben.

Die neue Bundesregierung scheint nun auf diese positiven Berichte zu reagieren und treibt ein entsprechendes Programm pro Stationsapotheker voran. Medikationsmanagement und – analyse soll eine der Hauptaufgaben sein.

Das ist wirklich sehr zu begrüßen! Das „Erste“ hat zu diesem Thema einmal einen schönen Bericht gesendet (Link zu Bericht samt Inhaltsangabe). Im Universitätsklinikum Hamburg- Eppendorf ist das bereits Realität. Der Apotheker wurde dort aufgewertet und muss über eine elektronische Patientenakte in der sämtliche Medikamente vermerkt sind die der Patient einnimmt. JEDE einzelne Neuverordnung oder Dosisänderung muss von den Ärzten dort eingetragen und vom Apotheker erst freigegeben werden, bevor sie am Patienten umgesetzt wird.

Das System wurde eingeführt, nachdem Studien in den USA zeigten, dass bis zu 10% aller Medikamente in Krankenhäusern falsch abgegeben werden. Da die Klinik erkannte, dass bei ihnen die gleichen Fehler passieren könnten und vermutlich auch tatsächlich passieren wurde dieses neue System eingeführt.

Aus eigenen Erfahrungen sowie Erzählungen in der Apotheke kann ich nur sagen: Hut ab! Ich denke, dass es bei uns um keinen Deut besser aussieht. Doppelverordnungen aufgrund anderer Namen kamen schon vor (Patient nimmt Metamizol UND Novalgin) oder Falschverordnungen weil der Name so ähnlich klingt wie ein anderes Medikament (Utipro statt Ultibro). Oder ein Beispiel aus Österreich: der Arzt kennt Avil aus seinem Heimatland (Wirkstoff Ibuprofen) und findet in der Datenbank Avil (Pheniramin). Wird schon dasselbe sein. Ääääh- nein.

Stationsapotheker sind sinnvoll und nötig. Nur ein Frage hätte ich dazu schon: woher nehmen, wenn nicht stehlen…? So gut ist es auf dem Arbeitsmarkt um Apotheker nämlich nicht bestellt…

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6 Antworten zu Kommt der Stationsapotheker?

  1. landapotheker schreibt:

    Heute bei uns in der Apotheke: Kunde ruft an, ist gerade von der Spezialklinik für Parkinson entlassen worden und möchte seine neue Medikation vorbestellen. Ich frage erst mal nach was wie wo, Antort: Hausarzt weiß Bescheid.
    Ich: „Dann rufe ich jetzt Ihren Hausarzt an und lasse mir durchgeben, was der verordnet hat“.
    Kunde: „Super, vielen Dank, mein/r Partner/in kommt morgen vorbei und holt alles ab.“

    Ich rufe in der Praxis an, die/der MFA meint, sie/er faxt mir alles zu (DSGVO-unkonform!).

    Das Fax kommt an. Ich sehe folgendes:
    -alte Medikation plus 2x neue Medikation
    -neue Medikation 2x, einmal als Original, einmal generisch

    Rückruf beim Arzt, der/die MFA: „Oh, das ist ein Versehen. Ich habe erst mal geschaut, was der Patient bekommt und dann die neue Verordnung übernommen. Die zweite Zeile der neuen Verordnung ist dann der Rabattvertrag, da habe ich vergessen das zu löschen. Das hätte der/die Doktor aber morgen bestimmt gemerkt, wenn er/sie die Rezepte unterschrieben hätte.“

    Dito bei Verordnung Nummer zwei. Da war das Rezept schon komplett fertig und unterschrieben…

    Um es klarzustellen: ich mache weder dem/der MFA noch dem/der Arzt/Ärztin einen Vorwurf. Aber dieses Beispiel zeigt welches Chaos die Rabattverträge verursachen, wo es doch eigentlich nur um die Veränderung des Verordnungsregimes geht.

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  2. nickel schreibt:

    Oh oh, Metamizol und Novalgin? Habe ich tatsächlich so schon bekommen. Ich dachte M sei für den Magen und N ein Schmerzmittel, da habe ich wohl falsch gelegen.
    So schnell geht’s.

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  3. heutanonym schreibt:

    Das wird den Arbeitsmarkt für Apotheker eben noch ein bisschen mehr strecken…je nach Arbeitszeiten (mit oder ohne WE-Dienste) werden dann einige lieber in die Klinik abwandern.
    Kleine Apotheken werden das als erstes merken – und die dort im Einzugsgebiet Lebenden sehr schnell auch.
    Das führt dann vielleicht über Umwege doch mal zu einer Erhöhung der Vergütungen….man wird ja wohl noch träumen dürfen…

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    • gedankenknick schreibt:

      Das führt nach derzeitiger Logik sowohl der ABDA als auch der Politik als auch den 2hm-Gutachtens aber zu einer ABSENKUNG der Vergütung! Denn:
      1) Mehr Packungen (was ja auch mehr Arbeit ist) -> mehr Umsatz.
      2) Mehr Umsatz -> mehr Verdienst.
      3) Mehr Verdienst -> Böse, weil geht zu Lasten der Sozialgemeinschaft.
      4) Bisheriger Verdienst reicht ja -> Absenkung der packungsbezogenen Vergütung.
      Völlig logisch, oder? Mehr Arbeit -> weniger Vergütung. Das wird bestimmt dazu führen, dass sich mehr Studienabgänger für die öffentliche Apotheke entscheiden…

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