In der Süddeutschen Zeitung war Homöopathie gerade wieder ein Thema. Sollte der ganze Homöopathie Kram aus der Apothekenpflicht entlassen werden?
Einerseits ja sagt die eine Seite. Homöopathie ist eine Pseudowissenschaft der auch nach 200 Jahren Existenz noch die Beweise fehlen, dass sie wirksam ist. Placebos zu verkaufen ohne auf die nicht vorhandenen Wirkstoffe hinzuweisen macht Apotheken nicht gerade seriös.
Die andere Seite (sofern sie nicht von der stofflichen Wirksamkeit der Homöopathie überzeugt ist) argumentiert damit, keine esoterische Blase außerhalb der Kontrolle durch Heilberufler entstehen lassen zu wollen.
Auch wenn ich diese Argumentation verstehe und nachvollziehen kann: raus damit! Raus aus der Apothekenpflicht, und damit die Apotheken raus aus dem Kreuzfeuer der Kritik. Ich denke es wird vielen Kritikern die Augen öffnen wenn die Glaubuli nicht mehr halbwegs kontrolliert abgegeben werden.
Eines der Hauptargumente der Apothekenkritiker ist doch das, dass wir angeblich aus reiner Profitgier die Kügelchen verkaufen. Die dürfen gerne erleben wie dieser Markt aufblüht wenn niemand mehr die schützende Hand darüber hält.
Homöopathie gehört für mich ganz klar in den Esoterik Bereich und kann genau so gut helfen wie ein Handaufleger, ein Antlitzdiagnostiker oder ein Klangschalen- Gesundbeter. Auch Reiki, Geistheilung, Irisdiagnostik, Edelsteintherapien und ähnliche Dinge haben sicher ihre Daseinsberechtigung. Aber NICHT IN DER APOTHEKE.
Auch wenn es noch so vielen Menschen geholfen hat. Die Dinger sind nicht gefährlich, auch wenn man sie kiloweise futtert (maximal für den Blutzuckerspiegel). Was sollen sie also in der Apotheke?
Ich kenn mich damit nicht so aus,
allerdings glaube ich, dass an die Apothekenpflicht besondere Anforderungen an die Qualitätssicherung gebunden sind.
Dementsprechend kann eine derartige Gesetzgebung Fälle wie diesen aus den USA verhindern:
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2017-02/homoeopathie-usa-arzneimittel-fda-warnung-todesfaelle
Zum Teil sind Globuli sogar Verschreibungspflichtig,
wenn sie z.B. keine Betäubunsmittel enthalten..
Das ist nervig für die Apotheken,
auch nervig für die Homöopathen, die mit einer Freigabe selbst Globuli verkaufen könnten,
aber durchaus ein Element, das dem Verbraucherschutz dient.
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Gebe dir vollkommen Recht: Du kennst dich damit nicht aus!
Es gibt keine verschreibungspflichtigen Globuli und dass es Globuli gäbe, die Betäubungsmittel enthalten, wäre etwas gänzlich neues und widerspräche am Rande bemerkt auch der Hahnemannschen Lehre…
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So ganz stimmt das nicht. Acontium napellus (Blauer Eisenhut) und Arsenicum album (Weißes Arsen) sind in Potentenzen bis D6 tatsächlich verschreibungspflichtig.
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Hier ist sogar eine recht lange Liste verschreibungspflichtiger Homöopathika (wobei ich das in den letzten 20 Jahren noch nie erlebt habe):
http://www.homoeopathiker.de/aml/verscharznei.htm
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In
http://www.homoeopathiker.de/aml/verscharznei.htm
findet sich im Übrigen auch
„Opium BTM bis D5 verschreibungspflichtig“
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Ist die Marge bei Globuli nicht höher als beim Durchschnitt der anderen Medikamente/Arzneien?
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Nö
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Für die Hersteller auf jeden Fall
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Am besten sind die neuen Komplex-Mittel, die aggressiv vermarktet werden mit „Anzeigen“ in Frauen- und Fernsehzeitschriften – nix drin, unglaublich teuer, Apotheker verdient praktisch nix dran. Trotz konsequenter Abratung der Renner!
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