Der Fluch der bösen Tat

Ich hatte ja bereits darüber berichtet, dass es auch bei uns Impfpassfälscher gegeben hat, die versucht hatten, sich mit gefälschten Daten einen Code zu erschleichen. Ich behaupte nicht, dass wir sie alle rausgefischt haben, aber den ein- oder anderen haben wir dann doch erwischt und angezeigt.

Wir haben bis zur vergangenen Woche eigentlich aber nichts mehr von Polizei/Staatsanwaltschaft gehört. Daher dachten wir, dass sich die Anzeigen vermutlich irgendwie im Sand der Zeit verloren haben, und inzwischen verjährt sind.

To make a long story short: sind sie nicht!

Wir hatten eine Rückfrage von der Strafverfolgung, die noch einige Details zum Hergang benötigt hat. Auf unsere neugierige Frage, wie teuer das die Fälscher zu stehen kommen wird, blieb uns dann aber doch die Luft weg. 4 bis 5 Monatsgehälter kostet dieses Vergehen vermutlich.

Auf unsere erschrockenen Laute ob dieser unerwarteten Höhe fragte der Beamte, ob wir das zu viel fänden für den „Betrug an unserer Gesellschaft“. Nö. Aber die Höhe der Strafe kam dann doch überraschend. Ich dachte sie kämen mit ein paar hundert Euro davon.

Ehrlichkeit währt eben doch am Längsten. Und wer sich nicht hat impfen lassen wollen der musste eben die Konsequenzen ziehen, und auf die zu nahe Gesellschaft anderer beim essen, schwimmen oder Film gucken verzichten – so what? Ich war seit Pandemiebeginn auch nicht mehr im Kino, und gehe jetzt erst wieder schwimmen, wo es draußen warm genug dafür ist. In die Halle möchte ich einfach noch nicht. Auch esse ich weiterhin nur entweder Zuhause oder bei frisch negativ getesteten Freunden. Ich lebe auch noch, und ich habe trotzdem noch ein Privatleben mit Freunden und Freundinnen.

Ich bin ja gespannt, wie der Prozess letztlich ausgeht… ich werde berichten!

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PTA mit Leib und Seele.
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2 Antworten zu Der Fluch der bösen Tat

  1. Christian schreibt:

    Für den ein oder anderen sind das vielleicht auch nur ein paar hundert Euro.
    Wenn sie überhaupt Einkommen haben, von dem sie das dann bestreiten können.

    Nur weil die Staatsanwaltschaft das so einschätzt, ist es ja auch noch nicht durch.
    Anwalt und Richter werden da auch noch ihre Meinung zu beitragen.

    Gespannt bin ich auch.

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  2. gedankenknick schreibt:

    Ich hatte mal einen Rezeptfälscher mit Bundeswehr-Rezepten. Ca. 4 oder 5 Jahre, nachdem der aufgeflogen ist, wurde ich als Zeuge vors (Militär)Gericht geladen. Nach 3 Jahren hatte ich die fraglichen Aufzeichnungen zu dem Vorfall geschreddert, weil ich dachte, dass da eh nichts mehr kommt. Nach so einer Zeit noch eine sinnvolle Aussagen rein aus dem Gedächtnis zu tätiigen ist schon eine echte Herausforderung. Ungefähr so waren dann auch meine ersten Worte als Zeuge. Unabhängig davon habe ich dem Gericht dann mal den Belieferungs- und Abrechnungsweg eines (Bundeswehr-Zivil-)Rezepts erläutert, weil die (trotz Durchführung dieses Prozesses) von dem gesamten Ablauf (und damit auch, wie es zu den Fälschungen überhaupt richtig kommen konnte) noch nie wirklich etwas gehört hatten… Der Täter war sinniger Weise vorher in einer Sanitätseinheit und hatte daher nicht nur das Wissen über die Tätigkeitsabläufe sondern auch rechtzeitig passendes Fälschungsmaterial geklaut…

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