Individualrezeptur

Wozu braucht man in einer Apotheke denn noch die Rezeptur? Es gibt doch inzwischen für alles Fertigprodukte aus der Industrie.

So mag manch einer denken, doch das ist nicht immer zutreffend. Manchmal wird ein Hilfsstoff oder das Konservierungsmittel eines Fertigarzneimittels nicht vertragen. Dann stellen wir die Creme oder die Augentropfen ohne den störenden Inhaltsstoff her.

Ab und zu passt aber auch die Wirkstärke nicht. Herz- oder Blutdruckmedikamente sind meistens für Erwachsene konzipiert. Wird ein Kind mit einem Herzfehler geboren, so muss die Apotheke meist eine Lösung zum einnehmen oder Kapseln zum auflösen anfertigen. Das kommt selten vor – zugegeben – aber es kommt vor. Eine lebenswichtige Funktion.haben wir dann!

Es gibt auch Gründe, Rezepturen herzustellen, obwohl ein quasi identisches Fertigarzneimittel auf dem Markt ist. Nämlich dann, wenn dieses gerade nicht lieferbar ist. So geschehen diesrs Jahr mit den Celestamine Tropfen fürs Notfall- Set.

Doch es gibt noch einen Grund: die Industrie stellt ein liebgewonnenes Medikament nicht mehr her. Ob spezielle Magenpulver oder Prospan- Zäpfchen – manchmal reicht ein kurzer Anruf beim ehemaligen Hersteller und man bekommt die Formel (das Foto hab ich aus einem Facebook- Forum).

Jetzt muss der Arzt nur noch lernen, dass zur korrekten Rezepturverordnung noch eine Mengenangabe sowie eine Dosierung gehört und das fröhliche Zäpfchengießen kann beginnen.

Ein Hoch auf die Öffentliche Apotheke – die Versandapotheken aus dem Ausland würden diese Rezepturen gar nicht erst annehmen, geschweige denn herstellen können!

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Eine Antwort zu Individualrezeptur

  1. gedankenknick schreibt:

    Vor allem müßte er lernen, dass bei dieser Rezeptur – obwohl es allen Beteiligten mit ein wenig Fachwissen klar sein sollte – zumindest vermerkt werden muss, dass es ZÄPFCHEN werden sollen.

    Schon etwas tiefer geht dann ins Fachwissen, dass es sich bei Kinderzäpfchen meist um ca. „1g-Zäpfchen“ handelt, während die für Erwachsene zumeinst ca. 2g auf die Waage bringen pro Stück. Wenn man allerdings berücksichtigt, dass es sich um ein volumendosiertes Herstellungsverfahren handelt, sollte man sich nicht wundern, wenn die Zäpfchen zum Schluss eben nicht genau 1g wiegen. (Das Alter des Patienten kann man übrigends im hier nicht sichtbaren Patientenkopf nachsehen.)

    Dies wären dann die zwei zusätzlichen Null-Retax-Gründe seitens der Krankenkasse, von der fehlenden Dosierungsanweisung (Applikationsort und Anwendungshäufigkeit) mal abgesehen.

    Übrigends – die (ausländischen) Versender würden dieses Geschäft sofort an sich reißen, wenn es denn nur HINREICHEND VERDIENST generieren würde. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass die das schon könn(t)en, wenn sie nur woll(t)en. Solange aber für >1Stunde Arbeit 12€ Rohverdienst (vor Sozialabgaben und Steuern) in Aussicht gestellt werden, so lange werden sie diese defizitäre Aufgabe gerne der deutschen Vor-Ort-Konkurrez überlassen, die GESETZLICH GEZWUNGEN ist, solcherlei Dinge mit einem Lächeln – und unter betriebswirtschaftlichem Totalschaden – zu erledigen.

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