Klinikrezepte in Zeiten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes 

Zukünftig dürfen die Klinikärzte Rezepte zur Erstversorgung des Patienten aus dem Krankenhaus ausstellen. Diese sind dann aber nur 3 Werktage lang gültig, und man kann sie von den normalen Kassenrezepten folgendermaßen unterscheiden damit man nicht retaxiert wird: … ääääh… wie nochmal? Garnicht? Das kann doch nicht sein, oder? Auf sowas doofes kommt doch niemand! Ach ja, die 3 Werktage nach Entlassung, zählt da der Entlasstag mit? Was? Das weiß auch niemand? Super. Was mache ich nun, wenn ich ein Krebsmedikament da drauf stehen habe für 2000€, das Ausstelldatum war Montag und heute ist Donnerstag? Ist das jetzt innerhalb der Frist? Oder wenn schon 2 Wochen vergangen sind, kann ich dem Abholer glauben wenn der behauptet es sei KEIN Entlassrezept? Haben wir denn nicht kürzlich schon genug neue Schwachsinnsregelungen bekommen, die alle peinlich genau zu beachten sind (Telefonnummer, Facharztrichtung und Vorname des verschreibenden Arztes – ich lach mich kaputt)? Bei apotheke-adhoc gab es jedenfalls einen Artikel dazu, den der Chef inclusive der Leserkommentare laut zum Besten gab. Die Kommentare waren herrlich bissig und lesenswert. Ein Apotheker schlug zum Beispiel Handauflegen vor um das Rezeptalter zu bestimmen, ein anderer die Radiokarbonmethode. Wenn es nicht so traurig wäre…

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11 Antworten zu Klinikrezepte in Zeiten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes 

  1. Die Unsoziale schreibt:

    Ach du sch…
    Das beste wäre ja, dass man sich mit den örtlichen Kliniken einigt und ein „gültig bis“ direkt mit drauf druckt. Dann seht ihr das. Aber wehe das vergisst dann mal einer. Oder weil das ja nichts aufs Rezept muss, erklären es die Krankenkassen es dadurch als ungültig.
    Ach du Schande!
    Bei so was habe ich immer mehr das Gefühl, dass man doch den Gnadenschuss setzen müsste. So gut wie tot gemacht werden die Apotheken da ja schon >_<

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  2. ednong schreibt:

    Es zeigt meiner Meinung nach ganz klar, dass der Gesetzgeber immer am schwächsten Punkt ansetzt.
    Rentenversicherung: hm, die Einlagen reichen nicht, bis die Leut in Rente gehen, zu wenige Beitragszahler – komm, lass uns mal ein paar Lücken schaffen, Lücken die man auch nicht durch freiwillige Zahlungen schließen kann; ergo: niemand erreicht die später notwendigen 45 oder mehr Jahre mehr.
    Krankenkassen: hm, Beitrag ist ja eigentlich überall gleich, wie bekommen wir jetzt unser Extra-Geld? Ah, wir unterstützen Akupunktur fürs Knie nur in der schieß-mich-tot-Variante (die keiner praktiziert), publizieren das für viel Geld – und erhöhen den Zusatzbeitrag, hat ja der Gesetzgeber schließlich extra für uns eingerichtet. Wer zahlts? Natürlich der arme Tropf, der nur jährlich unter ganz bestimmten Bedingungen die Kasse wechseln kann (und natürlich melden die Kassen Erhöhungen erst nach diesem Tage) und dessen Arbeitgeber einen gedeckelten Beitrag zahlt.
    Zuzahlungsbefreiung: Wie, Sie wollen sich befreien lassen? Geht, klar. Müssense nur vorher 200 Euro (oder sind es inzwischen mehr?) bezahlen. Wie, Sie sind nicht dran gekommen an den Betrag mit Ihren Zuzahlungen? Tja, Pech gehabt …

    Man soll ja positiv denken. Allerdings fehlen mir da momentan die Argumente. Es gibt immer mehr von so einem Shit, und es wird immer auf dem Rücken der Schwachen oder Schwächsten ausgetragen. Wenn ihr das nun nicht erkennen könnt, werden die Kassen das fürs Retaxieren auf Teufel komm raus ausnutzen. Wer zahlt es dann letztlich? Der kunde, weil die Apo zumacht/zumachen muß. Der Bürger, weil die PTAs auf der Straße stehen.

    Und wer macht das positive Geschäft an dem Ganzen?

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    • nickel schreibt:

      Manchmal könnte man meinen, die werten Personen und Personinnen, die sich sowas ausdenken, überlegen, wie man eine Regelung so formuliert, dass man mehr retaxieren kann.
      Die Gesetzgeber werden nicht zufällig von den Krankenkassen finanziert?

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    • Die Unsoziale schreibt:

      ICH KANN DICH KORRIGIEREN! JUCHU!

      Im Prinzip hast du natürlich recht ABER:
      Akupunkturen werden für LWS und Knie übernommen. Jeder Arzt, der Akupunkturen anbietet, tut das auch für beide Organe als Kassenleistung. Habe noch nie erlebt, dass wir mal eine Akupunktur auf IGeL für diese beiden Organe machen mussten. Ehrlich nicht. Und das bei drei Arztpraxen, die jeweils andere Stich-Standards (o.O) hatten.

      Zuzahlungsbefreiung: Ist abhängig davon, ob du chronisch krank bist oder nicht. Befreien kannst du dich, wenn du als gesunder 2% und als chronisch Kranker 1% deines Jahreseinkommens in medizinische Behandlung steckst. Befreien kann man sich, in dem man die Quittungen aufhebt und beim Erreichen der magischen Grenze bei der KK einreicht ODER indem man am Ende bzw. Anfang des Jahres den entsprechenden Beitrag direkt überweist. Jetzt wissen wir aber, dass du entweder 20.000 oder 40.000€ im Jahr verdienst (oder mal hast). xD

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      • ednong schreibt:

        Soso,
        1. Ich habe immer Recht!
        2. Falls du meinst, du kannst mich korrigieren, gilt 1. 😉

        Das mit der Akupunktur war aus dem Ärmel geschüttelt – nimm halt Akupunktur für den rechten großen Zeh anstelle des Knies, dann paßt das schon …

        Und klar habe ich mal 20.000 verdient – waren damals aber noch DM. Gab es hier mal. Ansonsten darf man sich über die Grenzen auch informieren, wenn man nicht betroffen ist. Und ich bekam die Aussage, ich könne ja 200 E bezahlen zu Jahresanfang und hätte dann eine Befreiung. Erreiche ich die 200 nicht, ist das mein persönliches Pech. Solcherlei Regelungen finde ich einfach schwachsinnig. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.

        Und wenn du so genau über die Grenzen Bescheid weißt (sogar genauer als ich), ist ja deiner Logik nach anzunehmen, dass du sogar 40.000 E verdienst oder verdient hast 😛

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      • Die Unsoziale schreibt:

        Ich habe niemals eine Befreiung gehabt ;D
        Und meine 2% (eventuell auch bald 1%) sind weit tiefer als 200€. :/

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  3. OtaconHC schreibt:

    Da sitzt doch irgend ein Arschloch dass von von Pharmaziekonzernen seine Nuttenparties und den Porsche gesponsort kriegt unter den Leuten welche solche Regelungen Pushen und verabschieden.

    Ich hoffe wirklich innigst dass es hier eine Retaxierung wegen „ablauf“ bei einer Apotheke geben wird die dagegen vor Gericht geht.

    Solch einen Schwachsinn habe ich selten gelesen, und glaub mir ich lese extrem viel schwachsinniges.

    Rezepte: Demnächst mit unsichtbarem MHD geschrieben mit Dooftinte…..

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    • ednong schreibt:

      Haha,
      muß man die Tinte nicht über Kerzen erwärmen, damit sie sichtbar wird?
      „apotheke abgebrannt bei Einlösung eines Rezeptes“ – die nächste neue Schlagzeile?

      Und ist es nicht so, dass ein MHD ja nur ein _Mindest_haltbarkeitsdatum ist? Also man es darüber hinaus auch noch nutzen kann?

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  4. Sabine schreibt:

    Bei uns haben Klinikrezepte oft gar kein Ausstellungsdatum eingetragen — wer ist denn dann in welcher Beweispflicht?!

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  5. Aponette schreibt:

    Ich kann im Zweifelsfall das Rezept immer noch als Privatrezept behandeln und den Patienten voll zahlen lassen. Dann ist er versorgt und ich hab mein Geld. Das selbige kann er sich dann entweder von der kranken Kasse (die Schreibweise ist Absicht) wieder holen oder sich vom Hausarzt ein neues Rezept ausstellen lassen. Ab irgendeinem Punkt bin ich nicht mehr bereit nur noch meinen Hals (Geldbeutel) zu riskieren.

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